Kosten des TV-Programmes der WM

eine Auflistung aller Kosten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2018, unter anderem:
- Übertragungslizenzen der Spiele
- Produktionen in speziell dafür erichteten Studios
- speziell dafür angefertigte Reportagen
- sowie Onlineangebote der Anstalten

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Dezember 2018
  • Frist
    29. Januar 2019
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistun…
An Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des TV-Programmes der WM [#35321]
Datum
27. Dezember 2018 17:46
An
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller Kosten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2018, unter anderem: - Übertragungslizenzen der Spiele - Produktionen in speziell dafür erichteten Studios - speziell dafür angefertigte Reportagen - sowie Onlineangebote der Anstalten
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Dezember 2018. Die Kommission zur Ermittlung de…
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
AW: Kosten des TV-Programmes der WM [#35321]
Datum
9. Januar 2019 17:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Dezember 2018. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist als unabhängiges Sachverständigengremium nach § 3 Abs. 2 S. 4 LTranspG nicht zur Auskunft verpflichtet. Zuständig für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Wir haben Ihre Email an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
GZ 0831-0001#2019/0008-0201 212.0003 Antragsteller/in_35321 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 0831-0001#2019/0008-0201 212.0003 Antragsteller/in_35321
Datum
11. Januar 2019 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 0831-0001#2019/0008-0201 212.0003 Antragsteller/in Nils_35321 [#35321] Sehr geehrte Damen und Herren, mit …
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 0831-0001#2019/0008-0201 212.0003 Antragsteller/in Nils_35321 [#35321]
Datum
11. Januar 2019 12:01
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser eMail übermittle ich Ihnen die nach § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG geforderten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag #35521 vom 27. Dezember 2018 – „Kosten des TV-Programmes der WM“
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag #35521 vom 27. Dezember 2018 – „Kosten des TV-Programmes der WM“
Datum
23. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,2 MB