Kosten des WLANs der Stadt Trier durch Trilan

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Eine Detaillierte Kostenaufstellung, wie viel das (Altstadt)-WLAN der Stadt Trier, das durch Trilan, einem Tochterunternehmen der Stadtwerke Trier, umgesetzt wird, bisher gekostet hat und, sofern Informationen dazu vorliegen, in Zukunft kosten wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2016
  • Frist
    1. Oktober 2016
  • 4 Follower:innen
David Weber
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Detaillie…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
David Weber
Betreff
Kosten des WLANs der Stadt Trier durch Trilan [#17725]
Datum
30. August 2016 10:28
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Detaillierte Kostenaufstellung, wie viel das (Altstadt)-WLAN der Stadt Trier, das durch Trilan, einem Tochterunternehmen der Stadtwerke Trier, umgesetzt wird, bisher gekostet hat und, sofern Informationen dazu vorliegen, in Zukunft kosten wird.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Weber <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen David Weber
Stadtverwaltung Trier
Anfrage #17725 Sehr geehrter Herr Weber, Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 30.08.2016 betreffend "Kos…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Anfrage #17725
Datum
9. September 2016 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weber, Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 30.08.2016 betreffend "Kosten des WLANs der Stadt Trier durch Trilan [#17725]" ist hier eingegangen. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen benötigen wir aber einen Identitätsnachweis. Wir bitten Sie daher um die Übermittlung Ihrer Meldeadresse. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ggf. für Amtshandlungen Gebühren erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Mit freundlichen Grüssen
David Weber
AW: Anfrage #17725 [#17725] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Meldeadresse ist die Folgende: David Weber <&…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
David Weber
Betreff
AW: Anfrage #17725 [#17725]
Datum
11. September 2016 16:11
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Meldeadresse ist die Folgende: David Weber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Ich bitte, vor der Ausführung über entstehende Kosten informiert zu werden um ggf. nochmal darüber entscheiden zu können, ob ich bereit bin die Kosten zu tragen. Mit freundlichen Grüßen David Weber Anfragenr: 17725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Trier
Automatische Antwort: Anfrage #17725 [#17725] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie err…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage #17725 [#17725]
Datum
11. September 2016 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie erreichen mich ab dem 27.09.2016 wieder im Büro. Während meiner Abwesenheit werden Ihre Nachrichten automatisch an meine Vertretung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüssen

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Stadtverwaltung Trier
Anfrage #17725 Sehr geehrter Herr Weber, der Stadt Trier sind im Zusammenhang mit Installation und dem Betrieb de…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Anfrage #17725
Datum
27. September 2016 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, der Stadt Trier sind im Zusammenhang mit Installation und dem Betrieb des (Altstadt-)WLAN keine Kosten entstanden. Das Netz wurde von der Trilan aufgebaut. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Kostennachfrage direkt an das Unternehmen. Mit freundlichen Grüssen