Kosten, die durch den Amoklauf vom 22.07.2016 entstanden sind

Bitte senden Sie mir eine Aufstellung der Kosten für den Polizeieinsatz in München am 22.07.2016 (Amoklauf). Sollte eine Kostenermittlung nicht möglich sein, so bitte ich um eine Schätzung und die Information, wie viele Einsatzkräfte (und Fahrzeuge und evtl. Hunde) zu welcher Zeit mit welcher Qualifikation / welchem Rang ab dem bekanntwerden des Amoklaufs bis zum Ende in der Nacht im Einsatz waren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2016
  • Frist
    26. August 2016
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Bundespolizeidirektion München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten, die durch den Amoklauf vom 22.07.2016 entstanden sind [#17371]
Datum
25. Juli 2016 15:57
An
Bundespolizeidirektion München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir eine Aufstellung der Kosten für den Polizeieinsatz in München am 22.07.2016 (Amoklauf). Sollte eine Kostenermittlung nicht möglich sein, so bitte ich um eine Schätzung und die Information, wie viele Einsatzkräfte (und Fahrzeuge und evtl. Hunde) zu welcher Zeit mit welcher Qualifikation / welchem Rang ab dem bekanntwerden des Amoklaufs bis zum Ende in der Nacht im Einsatz waren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion München
AW: 160725_E_Privatanfrage - Kosten die durch den Amoklauf vom 22.07.2016 entstanden sind Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Bundespolizeidirektion München
Betreff
AW: 160725_E_Privatanfrage - Kosten die durch den Amoklauf vom 22.07.2016 entstanden sind
Datum
9. August 2016 15:10
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde, kann ich wie folgt beantworten: Ich bitte zunächst um Verständnis, dass in Bezug auf Ihre Anfrage aus einsatztaktischen Erwägungen keine Informationen zu Einsatzstärken bzw. Art und Weise der Beweglichkeit von Einsatzkräften der GSG9 und der BFE+ bekanntgegeben werden können. Durch die Herausgabe dieser Art von Information wären Rückschlüsse auf Einsatzverfahren, Reaktionsfähigkeit u.ä. möglich. Zu dem konkreten Ereignis kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Nach vorläufiger Einschätzung der Bundespolizeidirektion München sind bezüglich ihrer eingesetzten Kräfte über die sogenannten Sowieso-Kosten hinaus keine weiteren Personalkosten entstanden, da der Einsatz mit vorhandenem im Dienst (oder in Bereitschaft) befindlichen Personal bewältigt wurde. Weitere Informationen zu einem konkreten Einsatz können aufgrund der Einstufung als Verschlusssache nicht erteilt werden, § 3 Nr. 4 IFG. Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben und weise ergänzend darauf hin, dass der gesamte Einsatz unter der Leitung des Polizeipräsidiums München als gesamteinsatzführender Dienststelle erfolgte. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: 160725_E_Privatanfrage - Kosten die durch den Amoklauf vom 22.07.2016 entstanden sind [#17371] Sehr geehrt…
An Bundespolizeidirektion München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: 160725_E_Privatanfrage - Kosten die durch den Amoklauf vom 22.07.2016 entstanden sind [#17371]
Datum
12. August 2016 19:28
An
Bundespolizeidirektion München
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre bisherige Auskunft. In Ihrer Antwort schreiben Sie, dass über Sowieso-Kosten keine weiteren Personalkosten entstanden sind. Für mich ist diese Auskunft so nicht plausibel. Unbestritten ist, dass an dem Tag weitaus mehr Einsatzkräfte in München aktiv waren, als üblich. Wenn Sie nun sagen, dass keine Mehrkosten entstanden sind, dann würde es bedeuten, dass die Einsatzzeit der aktivierten Kräfte später (im laufe des Jahres?) durch Freizeit oder finanziell ausgeglichen werden muss. Da ich davon ausgehe, dass nach den nationalen und internationalen Vorfällen in letzter Zeit die Sicherheitsmaßnahmen während des Oktoberfestes noch weiter verschärft werden, fällt es mir schwer zu glauben, dass ein Ausgleich durch Freizeit möglich ist. Können Sie mir eine Auskunft erteilen, wie viele Einsatzkräfte der Polizei (ohne GSG 9 oder BFE+) für den Tag geplant waren und wie viele am Ende tatsächlich im Einsatz waren oder unterliegt diese Information ebenfalls der Geheimhaltung nach § 3 Nr. 4 IFG? Des Weiteren würde ich gerne meinen Antrag erweitern und wissen wollen wie viele Amokläufe, bzw. Shootings oder erweiterte Suizide als Verschlusssache klassifiziert wurden, bzw. ob diese Klassifizierung üblich ist und in welcher Geheimhaltungsstufe der konkrete Einsatz klassifiziert wurde. Können Sie mir bitte außerdem sagen, wie Verwaltungstechnisch der Einsatz der BFE+ und der GSG 9 erfolgt? Erfolgt er im Rahmen der Amtshilfe? Der Kostenträger für BFE+ und GSG 9 ist ja der Bund. Gibt es nach dem Einsatz der Einheit eine Art Kostenersatz von dem anfordernden Bundesland bzw. der anfordernden Stadt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>