Kosten Digitalisierung

a.) ein Fachkonzept, Bedarfsanalyse o.Ä., welches die hier

https://toenisvorst.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZaNg0FUHrNoRNcLUXWSCLGqIejvcNzFwwdNuvicCVxUz/Beschlussvorlage_309-2019.pdf

geplanten Anschaffungen sowohl im Preis, als auch in der Anzahl rechtfertigt.

b.) Link zur Ausschreibung

c.) Durch wen werden die Geräte zuküftig installiert und gewartet.

Grundsätzlich sind Ausgaben für die Digitalisierung von Schulen natürlich zu begrüßen.
Allerdings sollten vor dem Hintergrund, dass auch Mittel aus GuteSchule2020 letztlich Steuergelder sind, die Kosten nicht völlig außer acht gelassen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Digitalisierung [#171118]
Datum
27. November 2019 15:50
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a.) ein Fachkonzept, Bedarfsanalyse o.Ä., welches die hier https://toenisvorst.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZaNg0FUHrNoRNcLUXWSCLGqIejvcNzFwwdNuvicCVxUz/Beschlussvorlage_309-2019.pdf geplanten Anschaffungen sowohl im Preis, als auch in der Anzahl rechtfertigt. b.) Link zur Ausschreibung c.) Durch wen werden die Geräte zuküftig installiert und gewartet. Grundsätzlich sind Ausgaben für die Digitalisierung von Schulen natürlich zu begrüßen. Allerdings sollten vor dem Hintergrund, dass auch Mittel aus GuteSchule2020 letztlich Steuergelder sind, die Kosten nicht völlig außer acht gelassen werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171118 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Tönisvorst
Guten Tag Herr XXXX ich bitte zunächst die verspätete Antwort zu entschuldigen aber es bedurfte noch einer Rückme…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Via
Briefpost
Betreff
Aw: Antwort: Fwd: Kosten Digitalisierung [#171118]
Datum
12. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr XXXX ich bitte zunächst die verspätete Antwort zu entschuldigen aber es bedurfte noch einer Rückmeldung aus unserem Baubereich. Es freut mich das Sie die Bemühungen der Stadt Tönisvorst als Schulträger grundsätzlich begrüßen,