Kosten durch Postkartenaktion "Entdecke die Bundeswehr"

Die entstehenden Kosten durch die Postkartenaktion "Entdecke die Bundeswehr" für alle Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Schlüsseln Sie diese bitte bestmöglich in einzelne Teile auf und teilen Sie mir wenn möglich mit, aus welchem Etat das Geld stammt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die entstehenden…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten durch Postkartenaktion "Entdecke die Bundeswehr" [#139254]
Datum
9. Mai 2019 21:21
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die entstehenden Kosten durch die Postkartenaktion "Entdecke die Bundeswehr" für alle Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden. Schlüsseln Sie diese bitte bestmöglich in einzelne Teile auf und teilen Sie mir wenn möglich mit, aus welchem Etat das Geld stammt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach d…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
WG: Kosten durch Postkartenaktion "Entdecke die Bundeswehr" [#139254]
Datum
10. Mai 2019 13:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Kosten durch Postkartenaktion "Entdecke die Bundeswehr" [#139254] Bezug: IFG-Anfrage des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> @ vom 09.05.2019, 21:21 Uhr Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG gemäß Bezug ist am 09. Mai 2019 im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) eingegangen. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie unaufgefordert weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsf…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Kosten durch Postkartenaktion "Entdecke die Bundeswehr" [#139254]
Datum
20. Mai 2019 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - I 1.3 Verwaltung - Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Kosten durch Postkartenaktion "Entdecke die Bundeswehr" [#139254] Bezug: IFG-Anfrage von Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> @ vom 09.05.2019, 21:21 Uhr Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug zu Ihrer o. g. IFG-Anfrage und teile Ihnen hierzu Folgendes mit: Die entstehenden Kosten durch die Postkartenaktion "Entdecke die Bundeswehr" für alle Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden. Druck der Postkarten: 24.782,94 EUR inkl. MwSt Versand der Postkarten: 239.904,00 EUR inkl. MwSt Gesamt: 264.686,94 EUR inkl. MwSt Zuordnung des Etats für die diesbezüglichen Haushaltsmittel: Bundeshaushaltsplan 2019: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung): Kapitel/Titel 1403/53801 (Nachwuchswerbung) Ich hoffe, Ihnen mit den beigefügten Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen