Kosten EAE Remscheid

-Kostenaufstellung (Fix- und Betriebskosten) der Stadt Remscheid in Bezug auf die EAE Hölterfeld sowie separat aufgelistet der beteiligten Träger für das Haushaltsjahr 2023 und 2022 sowie die bisherigen Kosten für das Jahr 2024:

-Energiekosten und Heizkosten
-Personalkosten (sowie aller beteiligter Dienstleister der Stadt und Beauftragten)
-Verpflegungs- und Bewirtungskosten
-bauliche Veränderungen, die bisher vorgenommen wurden
-Kosten für Entsorgungen jeglicher Art
-sonstige anfallende Kosten (z.B. Reinigungskosten)
-außerplanmäßige Kosten
-laufende Instandshaltungskosten

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -K…
An Stadt Remscheid Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten EAE Remscheid [#302192]
Datum
6. März 2024 17:01
An
Stadt Remscheid Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Kostenaufstellung (Fix- und Betriebskosten) der Stadt Remscheid in Bezug auf die EAE Hölterfeld sowie separat aufgelistet der beteiligten Träger für das Haushaltsjahr 2023 und 2022 sowie die bisherigen Kosten für das Jahr 2024: -Energiekosten und Heizkosten -Personalkosten (sowie aller beteiligter Dienstleister der Stadt und Beauftragten) -Verpflegungs- und Bewirtungskosten -bauliche Veränderungen, die bisher vorgenommen wurden -Kosten für Entsorgungen jeglicher Art -sonstige anfallende Kosten (z.B. Reinigungskosten) -außerplanmäßige Kosten -laufende Instandshaltungskosten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 302192 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Remscheid Ausländerbehörde
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde Remscheid eingegangen und wird schnellst…
Von
Stadt Remscheid Ausländerbehörde
Betreff
Automatische Antwort: Kosten EAE Remscheid [#302192]
Datum
6. März 2024 17:01
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
10,1 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist bei der Ausländerbehörde Remscheid eingegangen und wird schnellst möglichst bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund sehr vieler E-Mail-Anfragen, die Bearbeitungszeit einige Tage dauern kann. Bitte sehen Sie daher von mehreren E-Mail-Anfragen in der gleichen Angelegenheit ab. Aktuelle Informationen auch auf remscheid.de <https://www.remscheid.de/> oder auf der Homepage der Ausländerbehörde<https://www.remscheid.de/dienstleistungen-service/service/auslaenderbehoerde/index.php>. Dies ist eine automatische Antwort. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Vielen Dank. Ihre Ausländerbehörde Remscheid Kennen Sie schon unsere Online-Angebote im Serviceportal? https://serviceportal.remscheid.de/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten EAE Remscheid“ vom 06.03.2024 (#302192) wurde von Ihnen nic…
An Stadt Remscheid Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Kosten EAE Remscheid [#302192]
Datum
9. April 2024 20:41
An
Stadt Remscheid Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten EAE Remscheid“ vom 06.03.2024 (#302192) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Remscheid Ausländerbehörde
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen einen Teil der gewünschten Informationen. Dies…
Von
Stadt Remscheid Ausländerbehörde
Betreff
Kosten EAE Remscheid [#302192]
Datum
10. April 2024 15:41
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
10,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen einen Teil der gewünschten Informationen. Dies betrifft Ihre Anfrage zu den Verpflegungs- und Bewirtungskosten aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren: Verpflegungs- und Bewirtungskosten in der Erstaufnahmeeinrichtung Hölterfeld Haushaltsjahr 2022 505.414,18 € Haushaltsjahr 2023 684.770,95 € Haushaltsjahr 2024 200.033,95 € Für die nicht bei dem Fachdienst Zuwanderung vorhandenen Informationen lehne ich den Zugang nach §§ 4 Abs.1 und 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW ab. Ihr Informationsrecht bezieht sich nur auf die bei dem Fachdienst Zuwanderung vorhandenen Informationen. Sofern es diese Informationen dort nicht gibt, müssen diese auch nicht beschafft werden. Dies betrifft • die Personalaufwendungen der EAE Hölterfeld. Wir haben keine Kostenrechnung in der gesamten Stadtverwaltung und diese Informationen liegen nicht vor. • die Energie- und Heizkosten, bauliche Veränderungen, Entsorgungen, Reinigungskosten und Instandhaltungskosten. Diese Informationen könnten zum Teil möglicherweise im städtischen Gebäudemanagement vorliegen. Eine Weiterleitung ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten (z.B. persönliche E-Mail-Adresse für die Antwort) ist allerdings widersprüchlich und macht keinen Sinn, weil dann an keine Person geantwortet werden kann. Insofern wenden Sie sich bitte bei Interesse selbst an das zentrale Gebäudemanagement der Stadt Remscheid In Bezug auf die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) lehne ich Ihren Antrag mangels Eröffnung des Anwendungsbereichs ab. Nach § 11 Abs.1 Satz 1 IFG NRW ergeht diese teilablehnende Entscheidung kostenfrei. Sie haben nach § 5 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht auf Anrufung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese ist für die Stadt Remscheid die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefonzentrale: +49 (0)211 / 38424 - 0. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstr. 39 in 40213 Düsseldorf erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sin, oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß $ 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803). Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt nach diesem Gesetz vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht. Hinweise: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de<http://www.justiz.de> Auf Ihren Wunsch hin, können Sie diese Ablehnung auch als Bescheid in Papierform erhalten. Dazu bitte ich um Rückmeldung unter Angabe einer Adresse für die Zustellung Mit freundlichen Grüßen