Kosten Fahrzeugausfall

In Bezug auf die vergangene fünf Kalenderjahre. In welcher Höhe sind der Stadt Troisdorf für den Ausfall von Fahrzeugen bei der Feuerwehr Troisdorf entstanden? Dabei bitte ich zu unterscheiden Kosten für Brandschutz oder Rettungsdienstfahrzeuge, Kosten für geliehene Ersatzfahrzeuge und Kosten durch anfallende "Strafen" z. B. gegenüber dem Kreis für nicht besetzte Fahrzeuge.
Wie viele Stunden sind die einzelnen Fahrzeuge (HLF 20, Drehleiter, NEF 1, NEF 2, RTW 1, RTW 2,... usw.) jeweils in welchem Jahr insgesamt ausgefallen und aus welchem Grund (Personalmangel, geplanter Werkstattaufenthalt wie z. B. Inspektion, ungeplanter Werkstattaufenthalt wegen Schaden) sind die Fahrzeuge ausgefallen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Troisdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Fahrzeugausfall [#240626]
Datum
11. Februar 2022 22:25
An
Kommunalverwaltung Troisdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf die vergangene fünf Kalenderjahre. In welcher Höhe sind der Stadt Troisdorf für den Ausfall von Fahrzeugen bei der Feuerwehr Troisdorf entstanden? Dabei bitte ich zu unterscheiden Kosten für Brandschutz oder Rettungsdienstfahrzeuge, Kosten für geliehene Ersatzfahrzeuge und Kosten durch anfallende "Strafen" z. B. gegenüber dem Kreis für nicht besetzte Fahrzeuge. Wie viele Stunden sind die einzelnen Fahrzeuge (HLF 20, Drehleiter, NEF 1, NEF 2, RTW 1, RTW 2,... usw.) jeweils in welchem Jahr insgesamt ausgefallen und aus welchem Grund (Personalmangel, geplanter Werkstattaufenthalt wie z. B. Inspektion, ungeplanter Werkstattaufenthalt wegen Schaden) sind die Fahrzeuge ausgefallen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240626/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Troisdorf
Kosten Fahrzeugausfälle (#240626) Sehr Antragsteller/in ich sehe mich außerstande, Ihre Anfrage zu beantworten. A…
Von
Kommunalverwaltung Troisdorf
Betreff
Kosten Fahrzeugausfälle (#240626)
Datum
17. Februar 2022 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,5 KB


Sehr Antragsteller/in ich sehe mich außerstande, Ihre Anfrage zu beantworten. Anonymisierte Anfragen (postalisch oder auf elektronischem Wege) brauchen grundsätzlich nicht beantwortet zu werden. Mit freundlichen Grüßen