Kosten für Besichtigungen "Pyramiden von Bosnien" während der Mission EUFOR

während der Mission EUFOR in Bosnien wurden im Zuge der politischen Bildung geführte Besichtigungen zu im Betreff genannten "Pyramiden" durchgeführt. Nach Möglichkeit sollten alle eingesetzten Kräfte einmal an einer solchen Führung teilgenommen haben. Fachkreise sind sich einhellig einig, dass diese Pyramiden nicht existent sind und es sich lediglich um ein Geschäftsmodell von Einzelpersonen handelt.

Meine Fragen:

- Wie viele dieser Führungen wurden während der gesamten Einsatzzeit von EUFOR durchgeführt?
- Hat die Bundeswehr für diese Führungen Geld gezahlt, wann ja, wie viel pro Führung und insgesamt?

Warte auf Antwort

  • Datum
    17. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Avraham Tal
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: während der Mission EUFOR in Bosnien …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Avraham Tal
Betreff
Kosten für Besichtigungen "Pyramiden von Bosnien" während der Mission EUFOR [#306470]
Datum
17. April 2024 08:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
während der Mission EUFOR in Bosnien wurden im Zuge der politischen Bildung geführte Besichtigungen zu im Betreff genannten "Pyramiden" durchgeführt. Nach Möglichkeit sollten alle eingesetzten Kräfte einmal an einer solchen Führung teilgenommen haben. Fachkreise sind sich einhellig einig, dass diese Pyramiden nicht existent sind und es sich lediglich um ein Geschäftsmodell von Einzelpersonen handelt. Meine Fragen: - Wie viele dieser Führungen wurden während der gesamten Einsatzzeit von EUFOR durchgeführt? - Hat die Bundeswehr für diese Führungen Geld gezahlt, wann ja, wie viel pro Führung und insgesamt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Avraham Tal Anfragenr: 306470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306470/
Mit freundlichen Grüßen Avraham Tal

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V757 Betreff: Informationsfrei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Kosten für Besichtigungen "Pyramiden von Bosnien" während der Mission EUFOR [#306470]
Datum
17. April 2024 11:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V757 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. April 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Tal, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 17. April 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V757 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen