Kosten für Büro: FNP-Planung Windkraftkonzentrationszonen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die Kosten, die für die FNP-Planung Windkraftkonzentrationszonen anfallen (Zahlung an das Gutachter-Büro)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kommunalverwaltung Willebadessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Büro: FNP-Planung Windkraftkonzentrationszonen [#289203]
Datum
28. September 2023 10:38
An
Kommunalverwaltung Willebadessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Kosten, die für die FNP-Planung Windkraftkonzentrationszonen anfallen (Zahlung an das Gutachter-Büro) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289203/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Willebadessen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag über die Herausgabe der Kosten für die FNP-Planung Windkraftko…
Von
Kommunalverwaltung Willebadessen
Betreff
Kosten für Büro: FNP-Planung Windkraftkonzentrationszonen
Datum
30. November 2023 13:34
Status
Warte auf Antwort
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8,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag über die Herausgabe der Kosten für die FNP-Planung Windkraftkonzentrationszonen insbesondere Zahlung an das Gutachterbüro wird im Sinne des UIG NRW abgelehnt. Bei der von Ihnen begehrten Information handelt es sich nicht um eine Information, die im Sinne des UIG NRW eine Umweltrelevanz aufweist. In Bezug auf die Information zur gleichen Frage unter Berücksichtigung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW) teile ich Ihnen mit, dass das Verfahren zur Aufstellung eines TFNP für Windenergie in der Gesamtstadt Willebadessen noch nicht abgeschlossen ist. Somit kann eine abschließende Zuordnung der anfallenden Kosten aus o.g. Gründen nicht erfolgen. Darüber hinaus weise ich freundlichst darauf hin, dass aus Ihrer Anfrage nicht ersichtlich ist, um welche Fachrichtung bzw. Belang und somit um welchen Gutachter es sich bei Ihrer Anfrage handelt. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen