Kosten für Coronatests an Hamburgs Schulen

gerne hätte ich von Ihnen eine Kostenaufstellung, bezüglich der Coronatests an den Schulen Hamburgs, während der Corona-Pandemie bis zum heutigen Tag.

Bitte geben Sie mir konkret:
- die bisherigen Gesamtkosten für die Tests an Grundschulen inkl. der Anzahl an Tests für Grundschulen
- die bisherigen gesamtkosten für die Tests an weiterführenden Schulen inkl. der Anzahl an Tests für weiterführende Schulen
- die bisherigen Gesamtkosten Kosten für die Tests an beruflichen Schulen inkl. der Anzahl an Tests für berufliche Schulen

Wer hat bei privaten Bildungsträgern die Kosten für die Teilnehmer, für die ebenfalls eine Testpflicht bestand, übernommen? Wenn diese ebenfalls über die Landesregierung finanziert wurden, wie hoch waren die Kosten in diesem Fall?

Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Susanne Dohn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Susanne Dohn
Betreff
Kosten für Coronatests an Hamburgs Schulen [#281141]
Datum
14. Juni 2023 17:51
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
gerne hätte ich von Ihnen eine Kostenaufstellung, bezüglich der Coronatests an den Schulen Hamburgs, während der Corona-Pandemie bis zum heutigen Tag. Bitte geben Sie mir konkret: - die bisherigen Gesamtkosten für die Tests an Grundschulen inkl. der Anzahl an Tests für Grundschulen - die bisherigen gesamtkosten für die Tests an weiterführenden Schulen inkl. der Anzahl an Tests für weiterführende Schulen - die bisherigen Gesamtkosten Kosten für die Tests an beruflichen Schulen inkl. der Anzahl an Tests für berufliche Schulen Wer hat bei privaten Bildungsträgern die Kosten für die Teilnehmer, für die ebenfalls eine Testpflicht bestand, übernommen? Wenn diese ebenfalls über die Landesregierung finanziert wurden, wie hoch waren die Kosten in diesem Fall? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn Anfragenr: 281141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281141/ Postanschrift Susanne Dohn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Frau Dohn, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgischen Transparenz…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] Kosten für Coronatests an Hamburgs Schulen [#281141]
Datum
21. Juli 2023 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dohn, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 14.06.2023. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben einen Anspruch auf vollständige Zurverfügungstellung/Offenlegung von behördlichen Informationen in jeder Form. Ein allgemeines Fragerecht bzw. ein Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen besteht nach dem HmbTG hingegen nicht. Da Sie vorliegend allgemeine Fragen stellen, ist der Anwendungsbereich des HmbTG nicht eröffnet. Grundsätzlich möchten wir Sie zudem darauf hinweisen, dass die Gesamtkosten für die Coronatests nicht nach Schulform erfasst wurden. Da die Testbeschaffung zentral durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) für alle Behörden, Kitas, Schulen, Vollzugsanstalten etc. erfolgt ist und zwar zu den jeweils gültigen unterschiedlichen Preisen, bitten wir Sie, sich mit Ihrer Anfrage an die BJV zu wenden. Mit freundlichen Grüßen