Kosten für Coronatests an Saarlands Schulen

gerne hätte ich von Ihnen eine Kostenaufstellung, bezüglich der Coronatests an den Schulen im Saarland, während der Corona-Pandemie bis zum heutigen Tag.

Bitte geben Sie mir konkret:
- die bisherigen Gesamtkosten für die Tests an Grundschulen inkl. der Anzahl an Tests für Grundschulen
- die bisherigen gesamtkosten für die Tests an weiterführenden Schulen inkl. der Anzahl an Tests für weiterführende Schulen
- die bisherigen Gesamtkosten Kosten für die Tests an beruflichen Schulen inkl. der Anzahl an Tests für berufliche Schulen

Wer hat bei privaten Bildungsträgern die Kosten für die Teilnehmer, für die ebenfalls eine Testpflicht bestand, übernommen? Wenn diese ebenfalls über die Landesregierung finanziert wurden, wie hoch waren die Kosten in diesem Fall?

Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juni 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Susanne Dohn
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gerne hätte ich von Ihnen eine Kos…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
Susanne Dohn
Betreff
Kosten für Coronatests an Saarlands Schulen [#280987]
Datum
12. Juni 2023 22:56
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gerne hätte ich von Ihnen eine Kostenaufstellung, bezüglich der Coronatests an den Schulen im Saarland, während der Corona-Pandemie bis zum heutigen Tag. Bitte geben Sie mir konkret: - die bisherigen Gesamtkosten für die Tests an Grundschulen inkl. der Anzahl an Tests für Grundschulen - die bisherigen gesamtkosten für die Tests an weiterführenden Schulen inkl. der Anzahl an Tests für weiterführende Schulen - die bisherigen Gesamtkosten Kosten für die Tests an beruflichen Schulen inkl. der Anzahl an Tests für berufliche Schulen Wer hat bei privaten Bildungsträgern die Kosten für die Teilnehmer, für die ebenfalls eine Testpflicht bestand, übernommen? Wenn diese ebenfalls über die Landesregierung finanziert wurden, wie hoch waren die Kosten in diesem Fall? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn Anfragenr: 280987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280987/ Postanschrift Susanne Dohn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Sehr geehrte Frau Dohn, mit Antrag vom 12.06.2023, der per E-Mail am gleichen Tag hier eingegangen ist, bitten S…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Betreff
AW: Kosten für Coronatests an Saarlands Schulen [#280987]
Datum
13. Juli 2023 09:25
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,1 KB
image002.png
7,3 KB
image003.png
15,2 KB


Sehr geehrte Frau Dohn, mit Antrag vom 12.06.2023, der per E-Mail am gleichen Tag hier eingegangen ist, bitten Sie um eine „Kostenaufstellung, bezüglich der Coronatests an den Schulen im Saarland, während der Corona-Pandemie bis zum heutigen Tag.“ Diese soll nach Schulformen und Anzahl der Testungen gegliedert werden. Nach erster Sichtung und einer Vorab-Einschätzung des Arbeitsaufwandes können wir Sie darauf hinweisen, dass es sich Vorliegend und aller Voraussicht nach nicht um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft handeln wird. Es ist nach derzeitigem Stand von einem erhöhten Verwaltungsaufwand auszugehen. Nach § 9 SIFG i. V. m. § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) i. V. m. Nr. 455 der Anlage zu § 1 der Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses (GebVerz) ist · bei der Erteilung von schriftlichen Auskünften nach Punkt 1.2 eine Rahmengebühr von 30 bis 250 Euro festgesetzt, · bei der Erteilung von schriftlichen Auskünften bei Herausgabe von Abschriften nach Punkt 1.3 eine Rahmengebühr von 60 bis 500 Euro festgesetzt. Sollten Sie die beantragte Auskunft weiterhin beantragen wollen, bitten wir Sie daher zudem uns mitzuteilen, ob Ihr Antrag trotz anfallender Kosten bzw. trotz Gebührenpflichtigkeit aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir um Übersendung einer zustellungsfähigen Postanschrift, an welche sodann der formelle und kostenpflichtige Bescheid nach dem SIFG versendet werden kann. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Susanne Dohn
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Von einer gebührenpflichtigen Anfrage würde ich aus Kostengründen ab…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
Susanne Dohn
Betreff
AW: Kosten für Coronatests an Saarlands Schulen [#280987]
Datum
13. Juli 2023 13:06
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Von einer gebührenpflichtigen Anfrage würde ich aus Kostengründen absehen. Allerdings würde ich die Anfrage dann dahingehend vereinfachen, dass mir eine Nennung der Gesamtkosten für Coronatests an Schulen (Antigen-Schnelltests und eventuelle PCR Testungen) von 2020 bis heute genügen würde. Also keine Aufgliederung nach Schulform. Diese Angabe sollte einen deutlich geingeren Aufwand bedeuten und demnach einfacher zu bearbeiten sein. Ich bitte um eine zeitnahe Rückmeldung dazu. Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn Anfragenr: 280987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280987/ Postanschrift Susanne Dohn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Sehr geehrte Frau Dohn, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung zu Ihrer …
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Betreff
AW: Kosten für Coronatests an Saarlands Schulen [#280987]
Datum
19. September 2023 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,1 KB
image002.png
7,3 KB
image003.png
15,2 KB


Sehr geehrte Frau Dohn, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung zu Ihrer ergänzenden Anfrage können wir Ihnen nachstehende Rückmeldung zukommen lassen: Eine Nennung „der Gesamtkosten für Coronatests an Schulen (Antigen-Schnelltests und eventuelle PCR Testungen) von 2020 bis heute“ ist leider nicht möglich. Die beantragten Informationen liegen in der von Ihnen genannten bzw. beantragten Form leider nicht vor. Nach dem IFG besteht keine Verpflichtung seitens der Behörde bestimmte Informationen zusammenzustellen oder zu ermitteln. Das IFG kennt keinen Anspruch auf eine systematische Aufbereitung von Informationen. Die verwaltungstechnische Aufbereitung vorhandener Informationen ist eine Verfahrenspflicht der informationspflichtigen Stelle, nicht hingegen die inhaltliche Aufbereitung von Informationen. Muss eine begehrte Information erst errechnet werden, bevor sie existiert, handelt es sich ebenfalls um die inhaltliche Aufbereitung einer – noch nicht vorhandenen – Information. Wir bedauern daher, dass wir Ihnen nicht anderweitig weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen