Kosten für den Verwaltungsaufwand für die Erteilung der Bewohnerparkausweise

Anfrage an: Stadt Münster

der V_0800_2022_Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass der Verwaltungsaufwand für die Erteilung der Bewohnerparkausweise mit 17 EUR beziffert wird*.

Stellen Sie mir die Berechnung der tatsächlich entstehenden Kosten (u.a. anfallende Zeit, Materialkosten, etc.) für die Ausstellung eines Parkausweises zur Verfügung, aus der hervorgeht, dass der Betrag von 17 EUR (GebOst) kostendeckend ist.
Falls der Betrag von 17 EUR nicht kostendeckend ist, bitte ich um die Berechnung/Angabe des Betrags, welcher zur einer Kostendeckung führen würde.

*
"1.3 Verwaltungskosten:
Der Verwaltungsaufwand in Zusammenhang mit der Ausstellung der Ausweise, einschl. der Prüfung
der Erteilungsvoraussetzungen, beträgt bis bisher 17 EUR (GebOSt)."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: de…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für den Verwaltungsaufwand für die Erteilung der Bewohnerparkausweise [#294852]
Datum
14. Dezember 2023 08:39
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der V_0800_2022_Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass der Verwaltungsaufwand für die Erteilung der Bewohnerparkausweise mit 17 EUR beziffert wird*. Stellen Sie mir die Berechnung der tatsächlich entstehenden Kosten (u.a. anfallende Zeit, Materialkosten, etc.) für die Ausstellung eines Parkausweises zur Verfügung, aus der hervorgeht, dass der Betrag von 17 EUR (GebOst) kostendeckend ist. Falls der Betrag von 17 EUR nicht kostendeckend ist, bitte ich um die Berechnung/Angabe des Betrags, welcher zur einer Kostendeckung führen würde. * "1.3 Verwaltungskosten: Der Verwaltungsaufwand in Zusammenhang mit der Ausstellung der Ausweise, einschl. der Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen, beträgt bis bisher 17 EUR (GebOSt)."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294852/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Münster
Sehr << Antragsteller:in >> > > die Verwaltungskosten für das Ausstellen eines Bewohnerparkaus…
Von
Stadt Münster
Betreff
Kosten für den Verwaltungsaufwand für die Erteilung der Bewohnerparkausweise
Datum
21. Dezember 2023 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> > > die Verwaltungskosten für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises beträgt derzeit kostendeckend 17 €. Kalkuliert wurde hier eine durchschnittliche Arbeitszeit von 10 Minuten. Die Personalkosten belaufen sich auf 10,00 €, Gemeinkosten 4 € und Material und Versand 3 €. > > Die Personalkosten und der Gemeinkostenzuschlag wurden an Hand des KGST-Stundensatzes berechnet. Der eingesetzte Betrag für die Materialkosten etc. ist ein Pauschalbetrag, der überschlägig kalkuliert wurde. Eine kleinteiligere Aufschlüsselung verbietet sich aus wirtschaftlichen Gründen, da hiermit erheblicher, nicht zu rechtfertigender Aufwand verbunden wäre. > > Ich hoffe, Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben. Freundliche Grüße