Kosten für die Eisbahn

Anfrage an: Stadt Lingen

Jegliche Kosten, welche in den letzten 5 Jahren für die Eisbahn (bzw. Eislauffläche) auf dem Weihnachtsmarkt aufgekommen sind.

Jegliche Einnahmen, welche in den letzten 5 Jahren durch die Eisbahn erzielt werden konnten.

Die Entscheidungsgrundlage, warum sich dafür entschieden wurde, die Eisbahn im Jahr 2023 weiterhin zu betreiben.

Mögliche Alternativen, welche dabei betrachtet wurden, und warum sich dagegen entschieden wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Lingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Eisbahn [#275940]
Datum
16. April 2023 15:06
An
Stadt Lingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Kosten, welche in den letzten 5 Jahren für die Eisbahn (bzw. Eislauffläche) auf dem Weihnachtsmarkt aufgekommen sind. Jegliche Einnahmen, welche in den letzten 5 Jahren durch die Eisbahn erzielt werden konnten. Die Entscheidungsgrundlage, warum sich dafür entschieden wurde, die Eisbahn im Jahr 2023 weiterhin zu betreiben. Mögliche Alternativen, welche dabei betrachtet wurden, und warum sich dagegen entschieden wurde.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lingen (Ems) (Informationsfreiheitssatzung Lingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275940/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Lingen
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems) haben n…
Von
Stadt Lingen
Betreff
AW: Kosten für die Eisbahn [#275940] [Ticket#3451470]
Datum
18. April 2023 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems) haben nur Personen Anspruch auf Zugang zu Informationen nach der Informationsfreiheitssatzung, die ihren Wohnsitz in Lingen (Ems) haben. Zudem beschränkt sich der Informationsfreiheitsanspruch auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (§ 1 S.2). Sie sind in Lingen (Ems) melderechtlich nicht erfasst. Sofern Sie tatsächlich in Lingen (Ems) wohnhaft sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich hier anzumelden. Ein Informationsanspruch besteht somit nicht und wird daher abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen