Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Radfahrer) an der L 331 in Riede-Felde in Höhe der L 333 (Okeler Damm)

Im Jahr 2021 wurde nach langen Bemühungen endlich die Roteinfärbung der Furt an der Felder Dorfstraße/Bremer Straße in Riede (an der L 331) in Höhe der L 333 (Okeler Damm) endlich realisiert. Umgesetzt wurde die Maßnahme durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - GB Verden. Die Kosten muss die Gemeinde Riede tragen. Wie hoch waren die Herstellungskosten. Wie hoch werden die laufenden Unterhaltungskosten sein. Mussten noch zusätzliche Kosten - z.B. wg. Umleitung von der Gemeinde Riede entrichtet werden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2021 wurde …
An Samtgemeinde Thedinghausen Details
Von
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Betreff
Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Radfahrer) an der L 331 in Riede-Felde in Höhe der L 333 (Okeler Damm) [#255747]
Datum
27. Juli 2022 16:42
An
Samtgemeinde Thedinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahr 2021 wurde nach langen Bemühungen endlich die Roteinfärbung der Furt an der Felder Dorfstraße/Bremer Straße in Riede (an der L 331) in Höhe der L 333 (Okeler Damm) endlich realisiert. Umgesetzt wurde die Maßnahme durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - GB Verden. Die Kosten muss die Gemeinde Riede tragen. Wie hoch waren die Herstellungskosten. Wie hoch werden die laufenden Unterhaltungskosten sein. Mussten noch zusätzliche Kosten - z.B. wg. Umleitung von der Gemeinde Riede entrichtet werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255747/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Rad…
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Betreff
AW: Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Radfahrer) an der L 331 in Riede-Felde in Höhe der L 333 (Okeler Damm) [#255747]
Datum
31. August 2022 12:36
An
Samtgemeinde Thedinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Radfahrer) an der L 331 in Riede-Felde in Höhe der L 333 (Okeler Damm)“ vom 27.07.2022 (#255747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Rad…
An Samtgemeinde Thedinghausen Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Radfahrer) an der L 331 in Riede-Felde in Höhe der L 333 (Okeler Damm) [#255747]
Datum
31. August 2022 12:38
An
Samtgemeinde Thedinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Radfahrer) an der L 331 in Riede-Felde in Höhe der L 333 (Okeler Damm)“ vom 27.07.2022 (#255747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Samtgemeinde Thedinghausen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem NUIG/VIG durch Ihre Email vom …
Von
Samtgemeinde Thedinghausen
Betreff
WG: Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Radfahrer) an der L 331 in Riede-Felde in Höhe der L 333 (Okeler Damm) [#255747]
Datum
12. September 2022 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem NUIG/VIG durch Ihre Email vom 27.07.2022 (über das Portal fragdenstaat.de) zum Thema Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Radfahrer) an der L 331 in Riede-Felde in Höhe der L 333 (Okeler Damm). Den von Ihnen geltend gemachten Auskunftsanspruch nach den §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) und nach dem § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) in Verbindung mit den §§ 2 und 3 Umweltinformationsgesetzes (UIG) kann ich nicht nachkommen, weil die gewünschten Informationen nicht unter die auskunftspflichtigen Tatbestände der jeweiligen §§ 2 fallen. Sollten Sie eine andere Rechtsauffassung haben, bitte ich um Mitteilung der genauen Vorschrift, wonach ein Auskunftsanspruch besteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Antwort vom 12.9.22 teilen Sie mir mit, dass Sie die Anfrage nicht beantwo…
An Samtgemeinde Thedinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Radfahrer) an der L 331 in Riede-Felde in Höhe der L 333 (Okeler Damm) [#255747]
Datum
14. September 2022 15:21
An
Samtgemeinde Thedinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Antwort vom 12.9.22 teilen Sie mir mit, dass Sie die Anfrage nicht beantworten möchten. Ich möchte hiermit klarstellen, dass dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255747/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Samtgemeinde Thedinghausen
Sehr << Antragsteller:in >> ich wiederhole mich, aber ein Auskunftsanspruch nach den von Ihnen zitier…
Von
Samtgemeinde Thedinghausen
Betreff
AW: WG: Kosten für die Roteinfärbung der Furt (für Radfahrer) an der L 331 in Riede-Felde in Höhe der L 333 (Okeler Damm) [#255747]
Datum
16. September 2022 07:56
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich wiederhole mich, aber ein Auskunftsanspruch nach den von Ihnen zitierten Rechtsvorschriften besteht nicht. Das habe ich in meiner Antwort vom 27.09.2022 deutlich gemacht. Es besteht auch kein Auskunftsanspruch, wenn Sie Ihre Anfrage in eine "Bürgeranfrage" umwandeln. Ich sehe die Angelegenheit damit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen