Kosten für Heizung und Klimatisierung im Dienstsitz

1. Höhe der Kosten des Postens zu Heizkosten der Nebenkostenabrechnung 2022 für ihren Hauptsitz in der Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin.

2. Höhe der Stromkostenabrechnung 2022 für ihren Hauptsitz in der Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin.
- Wenn vorhanden: Der Stromverbrauch und damit Kosten für den Betrieb sämtlicher Aggregate zur Klimasteuerung (Klimaanlagen) für ihren Hauptsitz in der Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin.

3. Bauart, Modellbezeichnungen und Gesamtleistung der Heizanlagen in kW in ihrem Hauptsitz in der Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin.

4. Bauart, Modellbezeichnungen und Gesamtleistung der Aggregate zur Klimasteuerung (Klimaanlagen) in kW in ihrem Hauptsitz in der Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Höhe der Kosten des Postens zu Hei…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Kosten für Heizung und Klimatisierung im Dienstsitz [#288787]
Datum
21. September 2023 11:52
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Höhe der Kosten des Postens zu Heizkosten der Nebenkostenabrechnung 2022 für ihren Hauptsitz in der Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin. 2. Höhe der Stromkostenabrechnung 2022 für ihren Hauptsitz in der Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin. - Wenn vorhanden: Der Stromverbrauch und damit Kosten für den Betrieb sämtlicher Aggregate zur Klimasteuerung (Klimaanlagen) für ihren Hauptsitz in der Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin. 3. Bauart, Modellbezeichnungen und Gesamtleistung der Heizanlagen in kW in ihrem Hauptsitz in der Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin. 4. Bauart, Modellbezeichnungen und Gesamtleistung der Aggregate zur Klimasteuerung (Klimaanlagen) in kW in ihrem Hauptsitz in der Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288787/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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