Kosten für Impfungen vs. Kosten für Behandlung von impfpräventablen Krankheiten

Anfrage an: AOK Sachsen-Anhalt

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Guten Tag!

Bitte senden Sie mir folgende Daten für die Jahre 2018 bis 2022 aufschlüsselt nach Quartalen zu:
1. Abrechnungssummen für die Behandlung impfpräventabler Krankheiten
2. Abrechnungssummen für Impfungen (Präparate + Behandlungskosten)
3. Abrechnungssummen für die Behandlung von Impfnebenwirkungen

Bitte erteilen Sie die Auskunft in einem Standardformat für Tabellenkalkulationen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag! Bitte senden Sie mir folgende Daten für die Jahre 2018 bis…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Impfungen vs. Kosten für Behandlung von impfpräventablen Krankheiten [#293939]
Datum
30. November 2023 17:30
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag! Bitte senden Sie mir folgende Daten für die Jahre 2018 bis 2022 aufschlüsselt nach Quartalen zu: 1. Abrechnungssummen für die Behandlung impfpräventabler Krankheiten 2. Abrechnungssummen für Impfungen (Präparate + Behandlungskosten) 3. Abrechnungssummen für die Behandlung von Impfnebenwirkungen Bitte erteilen Sie die Auskunft in einem Standardformat für Tabellenkalkulationen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293939/
AOK Sachsen-Anhalt
Eingangsbestätigung Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Serv…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
30. November 2023 17:30
Status
Warte auf Antwort
Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Service-Team ist gern für Sie da und wird Ihre E-Mail kompetent und schnell beantworten. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen unsere Antwort im SPAM-Filter Ihres E-Mail-Anbieters landen kann. Freundliche Grüße

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AOK Sachsen-Anhalt
Ihre FragDenStaat.de - Anfrage: Kosten für Impfungen vs. Kosten für Behandlung von impfpräventablen Krankheiten [#…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: Kosten für Impfungen vs. Kosten für Behandlung von impfpräventablen Krankheiten [#293939]
Datum
27. Dezember 2023 11:58
Status
Warte auf Antwort
Ihre FragDenStaat.de - Anfrage: Kosten für Impfungen vs. Kosten für Behandlung von impfpräventablen Krankheiten [#293939] Guten Tag << Antragsteller:in >> mit Ihrem Schreiben vom 30.11.23 erfragen Sie 1. Abrechnungssummen für die Behandlung impfpräventabler Krankheiten 2. Abrechnungssummen für Impfungen (Präparate + Behandlungskosten) 3. Abrechnungssummen für die Behandlung von Impfnebenwirkungen für die Jahre 2018 bis 2022 aufgeschlüsselt nach Quartalen, ausgegeben in einem Standardformat für Tabellenkalkulationen. Ihrem Auskunftsbegehren können wir nicht entsprechen. Abrechnungssummen zur Behandlung impfpräventabler Krankheiten, zu Impfungen oder zu Behandlungen von Impfnebenwirkungen liegen uns nicht als amtliche Information vor, zudem nicht in der von Ihnen erfragten Art und Weise. Sicherlich sind ICD-Kodierungen und Behandlungen von Versicherten erfasst, diese werden von uns jedoch statistisch nicht ausgewertet. Die unter 2 erfragten Abrechnungssummen zu den Schutzimpfungen nach 8 201 SGB V, dazugehörige Honorarkosten für Ärzte sowie Kosten für Impfstoffe sind über die Homepage des Bundesministerium für Gesundheit<https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/zahlen-und-fakten-zur-krankenversicherung/finanzergebnisse.html> öffentlich einsehbar. Diese Veröffentlichung beinhaltet auch die Aufwendungen für Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 über den Gesundheitsfonds (Grundsätzlich werden empfohlene Schutzimpfungen von den durchführenden Institutionen über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet, im Falle der Impfung gegen COVID-19 wurden sie dagegen aus Steuermitteln bezahlt. Die Abrechnung der COVID-Impfungen erfolgte in diesem Zeitraum daher nicht über die GKV. Seit dem 8.April 2023 werden die Kosten für die ärztlichen Honorare von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, die Kosten für den Impfstoff dagegen laufen grundsätzlich weiterhin über den Bund.) Bei Ihrer Anfrage berufen Sie sich auf das IZG des Landes Sachsen-Anhalt. Das Gesetz gibt zunächst allen Personen das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Grundsätzlich sind alle amtliche Informationen, die bei den Behörden, Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden sind, zu allgemein zugänglichen Quellen geworden. Allerdings ist das IZG LSA an einige Voraussetzungen gebunden, die es bei der Anwendung des Gesetzes zu beachten gilt. So muss unter anderem die amtliche Information bei der angefragten Stelle vorhanden sein, d.h. es besteht weder eine Informationsbeschaffungs- noch eine Informationsgenerierungspflicht für die angefragte Behörde. Unser Haus kann also nicht verpflichtet werden, Ihrer Anfrage wegen eine solche Statistik zu erheben und in einer bestimmten Form (hier: als Tabellenkalkulationen) aufzuarbeiten. Selbst wenn folglich die von Ihnen geforderten Informationen vorhanden wären, wäre nachhaltig zu prüfen, inwieweit hinsichtlich dieser dennoch ein Auskunftsversagungsgrund vorliegen könnte, weil das Verschwiegenheitsinteresse Ihrem Informationsinteresse schlicht über-wiegt. Doch diese Abwägung können wir nicht vornehmen, da uns der Zweck, den Sie mit Ihrer Anfrage an uns verfolgen, nicht bekannt ist. Eine Auswertung allein aus dem Grund Ihres nicht begründeten Informationsbedürfnisses ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich (§ 284 SGB V). Zudem wäre es sehr aufwändig und würde unsere Kapazitäten erheblich binden. Die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Aufgaben wäre beeinträchtigt. Wenn Sie dieses Schreiben zusätzlich auf dem Postweg erhalten möchten, teilen Sie mir bitte Ihre Anschrift mit. Beste Grüße,