Kosten für Rechtsdienstleistungen der Kanzlei Raue

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Eine nach Rechtsdienstleistung gegeliederte Aufstellung aller Kosten und Gebühren, die die Kanzlei Raue PartG mbH dem Robert-Koch-Institut im Sachzusammenhang mit der IFG-Anfrage des Magazins "multipolar" von Mai 2021 betreffend die Herausgabe der Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des RKIs in Rechnung gestellt hat.

Warte auf Antwort

  • Datum
    29. März 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine nach Rechtsdienstleistung gegeli…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Rechtsdienstleistungen der Kanzlei Raue [#304567]
Datum
29. März 2024 15:37
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine nach Rechtsdienstleistung gegeliederte Aufstellung aller Kosten und Gebühren, die die Kanzlei Raue PartG mbH dem Robert-Koch-Institut im Sachzusammenhang mit der IFG-Anfrage des Magazins "multipolar" von Mai 2021 betreffend die Herausgabe der Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des RKIs in Rechnung gestellt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304567/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 29.03.2024 [#304567] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Ei…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.03.2024 [#304567]
Datum
3. April 2024 16:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 29.03.2024, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0006#0024 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen