Kosten für Rechtsprechungsdatenbanken (juris etc.)

1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für juristische Datenbanken (juris, beck-online, etc.), bitte aufgeschlüsselt nach Datenbanken.
2. Nach welchem System bezahlen Sie den Zugang zur Datenbank juris? (pauschal, pro Dokument, etc.). Wenn Sie pro Dokument bezahlen bitte ich Sie um Mitteilung der jeweiligen Preise.
3. Betreiben Sie eine eigene Datenbank für Rechtsprechung? Wenn ja,
a) wie hoch sind die jährlichen Ausgaben dafür?
b) Wie viel Prozent der Entscheidungen in Ihrem Bundesland werden in dieser Datenbank veröffentlicht?
4. Sind Sie das einzige Ministerium, das Zugänge zu juristischen Datenbanken kauft (ggf. für andere Ministerien mit) oder wissen Sie von anderen Ministerien, dass selbige ebenfalls Geld für juristische Datenbanken ausgeben? Wenn ja, welche Ministerien und wie viel?

Soweit Sie Teile der angefragten Informationen nur unter Schwärzung personenbezogener Daten herausgeben können, willige ich in die Schwärzung ein. Sollten weitere Informationen nur unter Schwärzung verfügbar sein bitte ich um eine Mitteilung, welche Art von Informationen betroffen ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Rechtsprechungsdatenbanken (juris etc.) [#263924]
Datum
23. November 2022 23:44
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für juristische Datenbanken (juris, beck-online, etc.), bitte aufgeschlüsselt nach Datenbanken. 2. Nach welchem System bezahlen Sie den Zugang zur Datenbank juris? (pauschal, pro Dokument, etc.). Wenn Sie pro Dokument bezahlen bitte ich Sie um Mitteilung der jeweiligen Preise. 3. Betreiben Sie eine eigene Datenbank für Rechtsprechung? Wenn ja, a) wie hoch sind die jährlichen Ausgaben dafür? b) Wie viel Prozent der Entscheidungen in Ihrem Bundesland werden in dieser Datenbank veröffentlicht? 4. Sind Sie das einzige Ministerium, das Zugänge zu juristischen Datenbanken kauft (ggf. für andere Ministerien mit) oder wissen Sie von anderen Ministerien, dass selbige ebenfalls Geld für juristische Datenbanken ausgeben? Wenn ja, welche Ministerien und wie viel? Soweit Sie Teile der angefragten Informationen nur unter Schwärzung personenbezogener Daten herausgeben können, willige ich in die Schwärzung ein. Sollten weitere Informationen nur unter Schwärzung verfügbar sein bitte ich um eine Mitteilung, welche Art von Informationen betroffen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263924/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - Z. 49/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antra…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Kosten für Rechtsprechungsdatenbanken (juris etc.) [#263924]
Datum
20. Dezember 2022 09:27
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-01-01merkblattdsgvo.pdf
114,3 KB
1451 E - Z. 49/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 23.11.2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag ist im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.11.2022 eingegangen. Auf Grund eines Versehens wurde mir dieser jedoch erst jetzt zur Bearbeitung zugeleitet. Die sachgerechte Prüfung Ihrer sehr detaillierten Anfrage erfordert die Beteiligung dreier Fachabteilungen in meinem Hause. Auf Grund des derzeit hohen Krankenstandes und der bevorstehenden Feiertage teile ich daher bereits jetzt mit, dass es mir nicht möglich sein wird, die Sollvorgabe des § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW einzuhalten. Sobald mir jedoch ein Ergebnis vorliegt, werde ich unverzüglich auf die Angelegenheit zurückkommen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die auf Grund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Die auf der Grundlage des § 11 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW erlassene Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) bestimmt in ihrem § 1, dass für die im anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil der Verordnung ist, die dort genannten Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden. Nr. 1.2, Nr. 1.3.2 und Nr. 1.3.3 des Gebührentarifs treffen Regelungen zur Höhe der zu erhebenden Gebühr. Ob nach diesen Vorschriften Gebühren zu erheben sind oder ob der Tatbestand einer einfachen schriftlichen Auskunft nach Nr. 1.1 des Gebührentarifs erfüllt ist, die gebührenfrei bleibt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich ging davon aus, dass es sich bei meiner Anfr…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Rechtsprechungsdatenbanken (juris etc.) [#263924]
Datum
20. Dezember 2022 12:53
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich ging davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine einfache Anfrage handelt, die in einer halben Stunde oder weniger beantwortet werden kann und damit keine Gebühren auslöst, weil ich erwartet habe, dass Sie solche Informationen selbstverständlich gespeichert haben. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass Gebühren anfallen könnten, bitte ich Sie mich vorab zu informieren und den Aufwand darzulegen, um ihn überprüfbar zu machen. Vorwegnehmen möchte ich bereits, dass ich Student in Bonn und dem Grunde nach BAföG-berechtigt bin und ich Sie im Fall der Fälle um eine Gebührenbefreiung zur Vermeidung sozialer Härten nach der Gebührenordnung zum IFG ersuchen werde - den Befreiungstatbestand werde ich Ihnen gerne bei Bedarf gerne näher darlegen, obgleich ich nach wie vor von einer einfachen, gebührenfreien Auskunft ausgehe. Wenn Sie einen Vorschlag haben, wie sich ggf. die Gebühren reduzieren lassen, und Sie dennoch meine Anfrage (weitestgehend) beantworten können, danke ich Ihnen für Hinweise! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263924/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag vom 12.12.2022 Vorab Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag vom 12.12.2022
Datum
20. Januar 2023 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Vorab Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 12.12.2022 [#263924] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Auskunft und den B…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 12.12.2022 [#263924]
Datum
23. Januar 2023 13:00
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Auskunft und den Bescheid. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263924/