Kosten für Slogans

eine Übersicht über die Kosten der Erstellung der Slogans "Rheinland-Pfalz.Gold" und "Rheinland-Pfalz - Wir machen´s einfach."

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Slogans [#261688]
Datum
25. Oktober 2022 12:12
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über die Kosten der Erstellung der Slogans "Rheinland-Pfalz.Gold" und "Rheinland-Pfalz - Wir machen´s einfach."
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261688/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
WG: Anfrage auf Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) - Kosten für den Slogan "Rheinlan…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
WG: Anfrage auf Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) - Kosten für den Slogan "Rheinland-Pfalz.Gold"
Datum
25. November 2022 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
42,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) zu einer Übersicht über die Kosten der Erstellung der Slogans "Rheinland-Pfalz.Gold" und "Rheinland-Pfalz - Wir machen´s einfach." Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Ihrem Antrag hinsichtlich der Kosten der Erstellung des Slogans "Rheinland-Pfalz.Gold" leider nicht entsprechen können. Bei der gewünschten Information handelt es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des beauftragten Dienstleisters nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 6 LTranspG. Der Preis ist bei öffentlichen Vergabeverfahren regelmäßig ein wertungsrelevantes Kriterium. Es liegt hier auch kein Fall vor, in dem gleichwohl im Sinne von § 16 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 17 LTranspG das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe der Information gegenüber dem Interesse des Dritten an einer Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse überwiegen würde. Nach Rücksprache mit dem Dienstleister können wir unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aber den Gesamtbetrag für die Entwicklung und Umsetzung sowie für die Verbreitung der gesamten Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.Gold nennen. Insgesamt betrugen die Kosten für die Entwicklung und Umsetzung der gesamten Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.Gold 678.570,00 EURO netto. Dieses Budget wurde für die Entwicklung und die Umsetzung sowie für die Verbreitung, was eine beträchtliche Menge an unterschiedlichen Kosten unterschiedlicher Dienstleister, wie Mediaunternehmen, Programmierdienstleister, Fotografen, Produktionsfirmen etc. umfasst, eingesetzt. Der Kostenanteil für die Erstellung des Slogans "Rheinland-Pfalz.Gold war dabei nur ein sehr geringer Teil am Gesamtbudget. Der Slogan "Rheinland-Pfalz - Wir machen's einfach" war eine Kampagne der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Hierzu liegen im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau keine Information vor. Wir bitten Sie, sich in insoweit direkt an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zu wenden. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 7 LTranspG hin. Danach besteht die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen