Kosten für Social Media Accounts

Die Kosten, die für die Pflege der von der Stadt Mönchengladbach betreuten Social Media Accounts für den Zeitraum ab 1. November 2020 entstanden. (Alle Accounts der Stadt, sowie z.B. Accounts des Oberbürgermeisters. z.B. https://www.instagram.com/felix.heinrichs.ob/).

Darunter externe Kosten ( z.B. für Bildlizenzen,Videos sowie Fotos von Terminen des
Oberbürgermeisters ) sowie Personalkosten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Social Media Accounts [#285571]
Datum
5. August 2023 22:50
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten, die für die Pflege der von der Stadt Mönchengladbach betreuten Social Media Accounts für den Zeitraum ab 1. November 2020 entstanden. (Alle Accounts der Stadt, sowie z.B. Accounts des Oberbürgermeisters. z.B. https://www.instagram.com/felix.heinrichs.ob/). Darunter externe Kosten ( z.B. für Bildlizenzen,Videos sowie Fotos von Terminen des Oberbürgermeisters ) sowie Personalkosten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285571/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Social Media Accounts“ vom 05.08.2023 (#285571) wurde v…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Social Media Accounts [#285571]
Datum
9. September 2023 02:20
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Social Media Accounts“ vom 05.08.2023 (#285571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Sehr << Antragsteller:in >> recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantwor…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
Kosten für Social Media Accounts [#285571]
Datum
12. September 2023 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte: eine Darstellung aller Kosten zur Pflege der von der Stabsstelle Presse und Kommunikation betreuten Social Media Accounts ist im Gesamtzusammenhang der für den Haushaltstitel „Allgemeiner Geschäftsbedarf“ in der Stabsstelle Presse und Kommunikation zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu betrachten. Das hier verortete Budget steht u.a. für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, Presse/Newsroom, interne Kommunikation sowie Social Media zur Verfügung. Dementsprechend werden in Auftrag gegebene Medien wie etwa Fotos bzw. Videos im Sinne einer integrierten Kommunikation gleich mehrfach genutzt und in unterschiedliche Informationskanäle eingespeist. Vor diesem Hintergrund lassen sich Kosten für Social Media – wie von Ihnen erfragt - auch nur auf Basis von Schätzungen prozentual aus dem Gesamtbudget ermitteln. Bei einem Anteil von ca. 25 Prozent ergeben sich an Sachkosten • für die Monate November/Dezember 2020: ca 1.076 € • für das Jahr 2021 rund 4.000 € und 2022 rund 4.250 € • insgesamt fallen im angegebenen Zeitraum anteilig Sachkosten für die Pflege der Social Media Kanäle in Höhe von rund 9.326 € an. Hinzu kommen anteilige Personalkosten für Konzeption Planung und Pflege der städtischen Social Media (zwei Kräfte) in Höhe von insgesamt netto 73.891 € im Zeitraum 2021 und 2022. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Guten Tag << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
(#83n3mpw33nm6) Kosten für Social Media Accounts [#285571]
Datum
18. September 2023 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen