Kosten für THE LÄND Riesenrad auf dem Schlossplatz Stuttgart
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wer übernimmt die Kosten für den Aufbau, Betrieb und Abbau des Riesenrades auf dem Schlossplatz seit 2021?
- Wie viel zahlt das Land für die Kampagne (den Banner) an dem Riesenrad an ggf. die Betreiber/die Stadt Stuttgart? In welcher Verbindung stehen die Kosten für das Riesenrad mit der Kampagne THE LÄND?
- Wie viel hat das Banner gekostet? Wie häufig wurde dieses für das Riesenrad auf dem Schlossplatz genutzt?
Ich bin mir nicht sicher ob das Staatsministerium für diese Fragen die korrekte Anlaufstelle ist. Verweißen Sie mich ggf. gerne an die korrekte Stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Oktober 2023
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28. November 2023
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