Kosten für Anschaffung der Wasserstoff Busse, Rückführung und gegebenfalls Rückerstattung

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Information über die Kosten für den Erwerb der Wasserstoffbusse (per Stück), die Rückführung und die Rückerstattung oder Kostenvereinbarung die mit Mercedes Benz getroffen wurde.
Zusätzlich das entsprechende Vertragswerk.

Anlass für meine Anfrage ist der hier veröffentlichte Artikel:

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hochbahn-schafft-Wasserstoff-Busse-wieder-ab,bus590.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Anschaffung der Wasserstoff Busse, Rückführung und gegebenfalls Rückerstattung [#57617]
Datum
13. Februar 2019 12:05
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Information über die Kosten für den Erwerb der Wasserstoffbusse (per Stück), die Rückführung und die Rückerstattung oder Kostenvereinbarung die mit Mercedes Benz getroffen wurde. Zusätzlich das entsprechende Vertragswerk. Anlass für meine Anfrage ist der hier veröffentlichte Artikel: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hochbahn-schafft-Wasserstoff-Busse-wieder-ab,bus590.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurü…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Kosten für Anschaffung der Wasserstoff Busse, Rückführung und gegebenfalls Rückerstattung [#57617]
Datum
13. Februar 2019 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 13.02.2019 kommen wir zurück. Sie beantragen die Mitteilung der…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Kosten für Anschaffung der Wasserstoff Busse, Rückführung und gegebenfalls Rückerstattung [#57617]
Datum
13. März 2019 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 13.02.2019 kommen wir zurück. Sie beantragen die Mitteilung der Kosten des Erwerbs der bei der HOCHBAHN zum Einsatz gekommenen Wasserstoffbusse des Herstellers Mercedes-Benz sowie etwaig vorhandener Informationen über eine Rückführung, Rückerstattung oder Kostenvereinbarung, die mit dem Hersteller getroffen wurde. Außerdem beantragen Sie die Übersendung eines entsprechenden Vertragswerks. In der Sache haben wir ohne Präjudiz zur Sach- und Rechtslage auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg in der vergangenen Woche Auskunft gegeben. Die Veröffentlichung der SKA sowie unserer Antworten steht bevor (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 21/16431). Darauf wollen wir verweisen und stellen daher anheim, die bevorstehende Veröffentlichung abzuwarten. Nicht veröffentlicht wird das von Ihnen erbetene Vertragswerk. Dieses stellt ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der HOCHBAHN im Sinne des § 7 Abs. 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) dar. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne dieser Vorschrift sind die auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift liegt insbesondere dann vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern. So liegt es hier. Wären die im Vertragswerk enthaltenen Einzelheiten zu dem Erwerb der bei der HOCHBAHN zum Einsatz gekommenen Wasserstoffbusse des Herstellers Mercedes-Benz öffentlich bekannt, schmälerte dies die Stellung der HOCHBAHN im Wettbewerb. Andere Hersteller von (Wasserstoff-)Bussen würden ihre Angebotspolitik an den bekannten Einzelheiten des Vertragswerkes ausrichten, es bestünde insbesondere die Gefahr, dass die HOCHBAHN unnötig hohe Preise bezahlte, die zu einem nennenswerten Anteil auch aus öffentlichen Mitteln bestritten werden. Gleiches gilt für die im Zuge einer Rückführung, Rückerstattung oder sonstigen Kostenvereinbarung erlösten Mittel. Da eine Auskunftspflicht der HOCHBAHN bereits aufgrund der Regelung des § 7 Abs. 1 HmbTG nicht besteht, kann hier dahinstehen, ob zusätzlich auch nach der Regelung des § 2 Abs. 3 HmbTG eine Auskunftspflicht schon dem Grunde nach nicht besteht. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen