Kosten für Bau des Kreisverkehres B236 / Sandforter Weg / Ludgeristraße

Aufstellung sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang mit dem Neubau des Kreisverkehres entstanden sind und eine Übersicht darüber, wer die Kosten trägt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Selm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Bau des Kreisverkehres B236 / Sandforter Weg / Ludgeristraße [#9108]
Datum
7. April 2015 17:58
An
Kommunalverwaltung Selm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang mit dem Neubau des Kreisverkehres entstanden sind und eine Übersicht darüber, wer die Kosten trägt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Selm
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Für Rückfragen stehe ich Ihnen …
Von
Kommunalverwaltung Selm
Betreff
AW: Kosten für Bau des Kreisverkehres B236 / Sandforter Weg / Ludgeristraße [#9108]
Datum
13. April 2015 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Selm
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre Fragen beantwort…
Von
Kommunalverwaltung Selm
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
27. April 2015 11:06
Status
Warte auf Antwort
image001.png
8,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre Fragen beantworten zu können, bitte ich Sie um Ihre vollständige Adresse, da anderenfalls keine Identifizierbarkeit als Beteiligter i.S.d. Verwaltungsrechts (§ 13 Abs. 1 VwVfG NRW) möglich ist. Mit freundlichen Grüßen