Kosten für das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Hanno Kube 2013

Unterlagen aus denen sich erkennen lassen, wie viel für das Unterlagen aus denen sich erkennen lassen, wie viel für das Rechtsgutachten
„Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung“, ausgegeben wurde. Gemeint ist das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Hanno Kube, dass im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschland Radios, im Juni 2013 erstellt worden ist. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann.

„Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung“, ausgegeben wurde. Gemeint ist das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Hanno Kube, dass im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschland Radios, im Juni 2013 erstellt worden ist. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2015
  • Frist
    17. April 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus d…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Hanno Kube 2013 [#8877]
Datum
16. März 2015 21:05
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen sich erkennen lassen, wie viel für das Unterlagen aus denen sich erkennen lassen, wie viel für das Rechtsgutachten „Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung“, ausgegeben wurde. Gemeint ist das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Hanno Kube, dass im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschland Radios, im Juni 2013 erstellt worden ist. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann. „Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung“, ausgegeben wurde. Gemeint ist das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Hanno Kube, dass im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschland Radios, im Juni 2013 erstellt worden ist. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Die Zus…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Kosten für das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Hanno Kube 2013 [#8877]
Datum
17. März 2015 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Die Zuschauerredaktion des Ersten ist in diesem Fall nicht Ihr korrekter Ansprechpartner. Wir haben Ihre Mail an den ARD-Vorsitzenden und NDR-Intendant Lutz Marmor mit der Bitte um direkte Antwort weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Anfragen vom 09./16. März 2015 zu den Kosten der Gutachten von Herrn Prof. K…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Ihre Anfrage: Kosten für das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Hanno Kube 2013 [#8877]
Datum
2. April 2015 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Anfragen vom 09./16. März 2015 zu den Kosten der Gutachten von Herrn Prof. Kirchhof und Herrn Prof. Kube, die uns über die Kollegen von Das Erste erreicht haben, danken wir Ihnen. Die Veröffentlichung von Kosten für ein Gutachten setzt voraus, dass der/die Gutachter der Veröffentlichung des jeweiligen Honorars zugestimmt hat. Es handelt sich insoweit um personenbezogene Daten. Eine solche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt uns nicht vor. Wir sehen uns daher daran gehindert, diese Honorarkosten zu veröffentlichen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir ausdrücklich jeder wortgetreuen Veröffentlichung unserer Antwort, insbesondere auf der Internetseite von „fragdenstaat.de" oder anderen Online-Portalen, widersprechen. Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße, Beitragskommunikation ARD, ZDF, Deutschlandradio
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Kosten für das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Hanno Kube 2013" [#8877]
Datum
2. April 2015 17:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8877 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
202,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
202,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
203,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
201,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.