Kosten für den Aufbau & Betrieb des WLAN beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau

Eine Aufstellung der Kosten für den Aufbau & Betrieb des WLAN beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau (7. und 8. Juni 2015).

Ich bitte um Zusendung dieser Aufstellung inkl. Menge und Kosten der einzelnen Positionen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2015
  • Frist
    1. Januar 2016
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Michel Vorsprach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
Kosten für den Aufbau & Betrieb des WLAN beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau [#12093]
Datum
29. November 2015 19:37
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der Kosten für den Aufbau & Betrieb des WLAN beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau (7. und 8. Juni 2015). Ich bitte um Zusendung dieser Aufstellung inkl. Menge und Kosten der einzelnen Positionen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Michel Vorsprach <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Vorsprach, auf Ihre u.a. Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass eine Aufstellung der Kosten fü…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Kosten für den Aufbau & Betrieb des WLAN beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau [#12093]
Datum
18. Dezember 2015 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Vorsprach, auf Ihre u.a. Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass eine Aufstellung der Kosten für den Aufbau & Betrieb des WLAN beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vorhanden ist, mithin "amtliche Informationen" i.S.V. § 2 Nr. 1 IFG nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen