Kosten für den Aufenthalt in der JVA Münster bei Erzwingungshaft/ Beugehaft aufgrund Verweigerung der Vermögensauskunft

Bitte teilen Sie mir die Höhe der täglich entstehenden Kosten für den Aufenthalt in der JVA Münster mit, die im Falle einer Erzwingungshaft bzw. Beugehaft bei Verweigerung der Vermögensauskunft entstehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Justizvollzugsanstalt Münster mit Pädagogischem Zentrum Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Kosten für den Aufenthalt in der JVA Münster bei Erzwingungshaft/ Beugehaft aufgrund Verweigerung der Vermögensauskunft [#214312]
Datum
4. März 2021 23:36
An
Justizvollzugsanstalt Münster mit Pädagogischem Zentrum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die Höhe der täglich entstehenden Kosten für den Aufenthalt in der JVA Münster mit, die im Falle einer Erzwingungshaft bzw. Beugehaft bei Verweigerung der Vermögensauskunft entstehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 214312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214312/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)

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Justizvollzugsanstalt Münster mit Pädagogischem Zentrum
Ihre E-Mail vom 04.03.2021 Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Münster Postfach 40 45 - 48022 Münster 22.03.2021…
Von
Justizvollzugsanstalt Münster mit Pädagogischem Zentrum
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 04.03.2021
Datum
22. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Münster Postfach 40 45 - 48022 Münster 22.03.2021 Sehr geehrter Herr xxx In Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 04.03.2021 teile ich Ihnen mit, dass die Höhe der Kosten, die im Falle einer Erzwingungshaft bzw. Beugehaft für den Aufenthalt in der JVA Münster entsteht, sich im Kalenderjahr 2021 wie folgt bestimmt: I. Für Unterkunft 1. für Gefangene bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende bei Einzelunterbringung 164,50 € bei Belegung mit zwei Gefangenen 70,50 € bei Belegung mit drei Gefangenen 47,00 € bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen 23,50 € 2. für alle übrigen Gefangenen bei Einzelunterbringung 199,75 € bei Belegung mit zwei Gefangenen 105,75 € bei Belegung mit drei Gefangenen 82,25 € bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen 58,75€ II. für Verpflegung Frühstück 54,00 € Mittagessen 102,00 € Abendessen 102,00 € Alle Beiträge beziehen sich jeweils auf einen Monat. Für kürzere Zeiträume ist für jeden Tag ein Dreißigstel der aufgeführten Beiträge zugrunde zu legen. Mit freundlichen Grüßen