Kosten für die Bearbeitung von IFG-Anfragen

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Welche Kosten entstehen dem Bund und den Ländern jährlich für die Bearbeitung von Anfragen nach IFG/UIG/VIG?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Yorick Reum
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten ent…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Yorick Reum
Betreff
Kosten für die Bearbeitung von IFG-Anfragen [#220871]
Datum
22. Mai 2021 15:26
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten entstehen dem Bund und den Ländern jährlich für die Bearbeitung von Anfragen nach IFG/UIG/VIG?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Yorick Reum Anfragenr: 220871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220871/ Postanschrift Yorick Reum << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yorick Reum

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 22. Mai 2021 Referat R-H Az. 20 60 12 - 64/2021 Sehr geehrter Herr Reum, ich komme zurück auf I…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Mai 2021
Datum
25. Mai 2021 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 64/2021 Sehr geehrter Herr Reum, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 22. Mai 2021. Sie bitten um eine Aufstellung der Kosten, die dem Bund und den Ländern jährlich für die Bearbeitung von Anfragen nach IFG/UIG/VIG entstehen. Eine solche Aufstellung hält der Bundesrechnungshof für die Bundesverwaltung nicht vor. Ferner verfügt er über keine Daten aus den Ländern, da diese nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen. Ihrer Bitte kann ich daher nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen