Kosten für die Entwicklung der NINA-App

Die Entwickunglungskosten für die NINA-App für iOS, als auch Android (siehe hier [1].

[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/NINA-App-soll-vor-oertlichen-Gefahren-warnen-2726929.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Entwickunglu…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
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Betreff
Kosten für die Entwicklung der NINA-App [#10329]
Datum
25. Juni 2015 14:38
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Entwickunglungskosten für die NINA-App für iOS, als auch Android (siehe hier [1]. [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/NINA-App-soll-vor-oertlichen-Gefahren-warnen-2726929.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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AZ: 1-10-22-00/05-15 Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen angegebenen Informationen reichen mir und somi…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für die Entwicklung der NINA-App [#10329]
Datum
11. Juli 2015 13:39
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
AZ: 1-10-22-00/05-15 Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen angegebenen Informationen reichen mir und somit ziehe ich den kostenpflichtigen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>