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Kosten für die funk.net-Domain

-Verträge sowie Kosten für den Erwerb der funk.net Domain
-Unterlagen zu der Entscheidung diese Domain zu kaufen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Verträge sowie Kos…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die funk.net-Domain [#170363]
Datum
13. November 2019 22:27
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Verträge sowie Kosten für den Erwerb der funk.net Domain -Unterlagen zu der Entscheidung diese Domain zu kaufen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen nach Maßgabe verschiedener Informationsgesetze, nämlich gemäß § 1 IF…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Re: Kosten für die funk.net-Domain [#170363]
Datum
19. November 2019 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen nach Maßgabe verschiedener Informationsgesetze, nämlich gemäß § 1 IFG, § 3 UIG sowie § 1 VIG die Übersendung von verschiedenen Vertragsunterlagen bezüglich des Angebots von funk, für welches der SWR als Federführer verantwortlich ist. Allerdings unterliegt der SWR nicht den von Ihnen zitierten Gesetzen: Das IFG und UIG richtet sich an Bundesbehörden und Bundesorgane (vgl. § 1 Abs. 1 IFG, § 1 Abs. 2 UIG) - der SWR ist demgegenüber eine Körperschaft des Landesrechts. Auch ist der SWR nicht informationspflichtige Stelle gemäß § 2 VIG. Mit freundlichen Grüßen
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