Kosten für die medizinische Versorgung in der JVA

Die entstandenen Kosten für die medizinische Versorgung der Inhaftierten in Deutschland.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    16. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die entstanden…
An Justizvollzugsanstalt Offenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die medizinische Versorgung in der JVA [#131523]
Datum
16. April 2019 12:33
An
Justizvollzugsanstalt Offenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die entstandenen Kosten für die medizinische Versorgung der Inhaftierten in Deutschland.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Offenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 16.04.2019. Für Ihre Anfrage sind wir nicht zuständig,…
Von
Justizvollzugsanstalt Offenburg
Betreff
AW: Kosten für die medizinische Versorgung in der JVA [#131523]
Datum
7. Mai 2019 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 16.04.2019. Für Ihre Anfrage sind wir nicht zuständig, da der Vollzug Ländersache ist und uns keine Bundeskosten bekannt sind. Wir leiten Ihre Anfrage an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg weiter. Dort sind zumindest die landesweiten Kosten bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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Justizvollzugsanstalt Offenburg
Anfrage nach dem LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16. April 2019 kann für die Gefangenen in Bad…
Von
Justizvollzugsanstalt Offenburg
Betreff
Anfrage nach dem LIFG
Datum
10. Mai 2019 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16. April 2019 kann für die Gefangenen in Baden-Württemberg wie folgt beantwortet werden: Die Kosten der medizinischen Versorgung der Gefangenen in Baden-Württemberg lagen im Jahr 2018 bei 12,45 Euro pro Hafttag. Die Gesamtkosten der medizinischen Versorgung (ohne Kosten der Gebäude und des Gebäudebetriebs) beliefen sich somit auf insgesamt 32.946.971,00 Euro. Über entsprechende Daten der Kosten der medizinischen Versorgung der Gefangenen in den übrigen 15 Bundesländern kann hier keine Aussage getroffen werden, sodass ich Sie bitte, jene Informationen bei den entsprechenden Stellen zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen