Kosten für die Namensfindung der Aula am Gymnasium

Welche Kosten sind bisher bei der Namensfindung für die Aula am Gymnasium entstanden?

Dabei geht es einerseits um externe Kosten, wie beispielsweise die Beratung der Firma Tüchtig GmbH, andererseits um interne Kosten, wie Aufwandsentschädigungen oder ähnliches.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Mai 2014
  • Frist
    27. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Namensfindung der Aula am Gymnasium [#6483]
Datum
26. Mai 2014 19:27
An
Kommunalverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten sind bisher bei der Namensfindung für die Aula am Gymnasium entstanden? Dabei geht es einerseits um externe Kosten, wie beispielsweise die Beratung der Firma Tüchtig GmbH, andererseits um interne Kosten, wie Aufwandsentschädigungen oder ähnliches. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Anfrage - Kosten für die Namensfindung der Aula Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist hier eingeg…
Von
Kommunalverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Betreff
Anfrage - Kosten für die Namensfindung der Aula
Datum
13. Juni 2014 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Aufgrund der umfangreichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Wahl und der konstituierenden Ratssitzung kann Ihre Anfrage zurzeit leider nicht bearbeitet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW zu den Kosten…
Von
Kommunalverwaltung Schloß Holte-Stukenbrock
Betreff
Kosten für die Namensfindung der Aula am Gymnasium
Datum
2. Juli 2014 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW zu den Kosten für die Namensfindung der Aula am Gymnasium teile ich Ihnen folgendes mit: Die hausintern entstandenen Kosten sind nicht explizit beziffert worden, daher liegen diese Informationen nicht vor. Bei den extern entstandenen Kosten handelt es sich um die Beratungskosten durch die Tüchtig GmbH. Da es sich hierbei um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen handelt und dem Unternehmen durch die Offenbarung ein nicht nur geringfügiger wirtschaftlicher Schaden entstehen würde (hierbei genügt die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts), ist der Antrag auf Informationszugang in diesem Bereich gemäß § 8 IFG abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen