Kosten für die Stadt von 31. Deutscher Evangelischer Kirchentag

Wie viele hat die Stadt der 31. Deutscher Evangelischer Kirchentag gekostet ?
Gab es andere Unterstützung ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Stadt von 31. Deutscher Evangelischer Kirchentag [#21807]
Datum
12. Juni 2017 09:01
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele hat die Stadt der 31. Deutscher Evangelischer Kirchentag gekostet ? Gab es andere Unterstützung ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
Ihre Anfrage zu den Kosten der Stadt Köln für den 31. evangelischen Kirchentag Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre An…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Anfrage zu den Kosten der Stadt Köln für den 31. evangelischen Kirchentag
Datum
30. Juni 2017 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 12. Juni 2017 habe ich erhalten. Sie fragen über www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> an, wie hoch die Kosten des 31. Deutschen Evangelischen Kirchentages im Jahr 2007 für die Stadt Köln waren und ob es auch andere Unterstützung gegeben habe. Diese Informationen wurden am 29.5.2007 vom Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht. Der Artikel behandelt die Finanzierung des Kirchentages und verweist sowohl auf die Finanzierung des Landes als auch der Stadt Köln sowie andere Unterstützungsmittel. Der Artikel ist aufrufbar unter folgendem Link: http://www.ksta.de/kirchentag-kostet-14-millionen-euro-13135820 Für diese Verweisung auf allgemein zugänglichen Informationen gem. § 5 Abs. 4 Alt.2 IFG NRW fallen keine Gebühren an . Für weitere Informationen bitte ich, sich mit dem evangelischen Kirchentag selbst in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen