Kosten für die Verfolgung von Cannabiskonsum

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Kosten sind in den letzten Jahren bundesweit für die strafrechtliche Verfogung von Cannabiskonsum entstanden? Bitte berücksichtigen Sie sämtliche Kosten (z.B. Polizeieinsätze, Gerichtskosten, Gefängniskosten usw.) und sowohl die Verfolgung von Konsumenten als auch die von Händlern. Bitte aufschlüsseln für die einzelnen Jahre.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in welche Kosten sind in den letzten Jahren bundesweit für…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für die Verfolgung von Cannabiskonsum [#149289]
Datum
7. Juni 2019 14:35
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in welche Kosten sind in den letzten Jahren bundesweit für die strafrechtliche Verfogung von Cannabiskonsum entstanden? Bitte berücksichtigen Sie sämtliche Kosten (z.B. Polizeieinsätze, Gerichtskosten, Gefängniskosten usw.) und sowohl die Verfolgung von Konsumenten als auch die von Händlern. Bitte aufschlüsseln für die einzelnen Jahre. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Angaben weder b…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: IfG - Anfrage WG: Kosten für die Verfolgung von Cannabiskonsum [#149289]
Datum
11. Juni 2019 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Angaben weder bei der Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen noch im Bundesministerium für Gesundheit vorliegen. Für die Verfolgung von Straftaten und Vollstreckung von Strafmaßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Kosten in der von Ihnen gewünschten Weise irgendwo gesondert erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen