Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Aus Berichterstattungen, zum Beispiel des Focus im Jahr 2018, gehen bedingt Informationen zur Finanzierung und Kosten von Dienstwagen für Vorstände bzw. ehemalige Vorstände der VRR AöR hervor. Dazu habe ich die Bitte, über die Beantwortung nachstehender Fragen, Transparenz herzustellen.
1. Welche Kosten sind der VRR AöR in den letzen 5 Jahren für Dienstwagen für Vorstandsmitglieder und ehemalige Vorstandsmitgleider entstanden?
2. Welche dieser Kosten entfallen auf Anschaffung neuer Fahrzeuge und auf Ersatzbeschaffungen?
3. Welche Betriebskosten sind für Fahrzeugunterhaltung (Versicherung und Steuern), Reparaturen und Instandsetzung sowie Fahrer und Sonstiges entstanden?
4. Auf welcher Grundlage erhalten Vorstände beim Ausscheiden bzw. beim Ausscheiden in den nächsten 12 Monaten neue Fahrzeuge? Wer trifft die Entscheidung für derartige Anschaffungen dem Grunde und der Höhe nach?
Bitte schlüsseln Sie die Zahlen wie angegeben auf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 193155
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/193155/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
Danke schonmal :)