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Kosten für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018

Ausgaben des Ministeriums für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben des Minist…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018 [#55479]
Datum
4. Februar 2019 12:11
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausgaben des Ministeriums für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z17-18501/18(2019) Bonn, den 05.02.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Kosten für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018 [#55479]
Datum
11. Februar 2019 07:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z17-18501/18(2019) Bonn, den 05.02.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den Ausgaben für Druckerpapier und Toner vom 04.02.2019. Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Die Ausgaben für Papier beliefen sich für das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2018 auf 45.667,44 €. Die Verwendungsart des Papiers wird nicht erfasst. Für Toner wurden im gleichen Zeitraum 127.037,47 € verausgabt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Rene Gebhardt ________________________________ Referat Z17 - Innerer Dienst Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn Postanschrift: 53170 Bonn Tel.: +49 228 99 57-3137 Fax: +49 228 99 57-83137 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de <https://www.bmbf.de/de/datenschutzerk...> entnehmen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gebhardt, Rene /Z17 möchte die Nachricht "Kosten für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018 [#55479]" zurü…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Rückruf: Kosten für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018 [#55479]
Datum
11. Februar 2019 07:10
Status
Gebhardt, Rene /Z17 möchte die Nachricht "Kosten für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018 [#55479]" zurückrufen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gebhardt, Rene /Z17 möchte die Nachricht "Kosten für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018 [#55479]" zurü…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Rückruf: Kosten für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018 [#55479]
Datum
11. Februar 2019 07:13
Status
Gebhardt, Rene /Z17 möchte die Nachricht "Kosten für Druckerpapier und Toner im Jahr 2018 [#55479]" zurückrufen.

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Ihre Anfrage nach dem IFG
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z17-18501…
Von
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Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
11. Februar 2019 13:14
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z17-18501/18(2019) Bonn, den 05.02.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den Ausgaben für Druckerpapier und Toner vom 04.02.2019. Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Die Ausgaben für Papier beliefen sich für das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2018 auf 45.667,44 €. Die Verwendungsart des Papiers wird nicht erfasst. Für Toner wurden im gleichen Zeitraum 127.037,47 € verausgabt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Rene Gebhardt ________________________________ Referat Z17 - Innerer Dienst Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn Postanschrift: 53170 Bonn Tel.: +49 228 99 57-3137 Fax: +49 228 99 57-83137 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de <https://www.bmbf.de/de/datenschutzerk...> entnehmen.
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