Kosten für Flüchtlingsrücküberführung

die vollständige Aufstellung der Kosten für Abschiebungen nach Herkunftsland.

Die Kosten sollten mit dem übereinstimmen, was Fluggesellschaften berechnet wird, wenn sie Flüchtlinge nach Deutschland befördern ohne (im Nachhinein feststellten) gültigen Flüchtlingsstatus. (EU Direktive aus dem Jahr 2001)

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  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die vollständige …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Flüchtlingsrücküberführung [#242704]
Datum
8. März 2022 09:21
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die vollständige Aufstellung der Kosten für Abschiebungen nach Herkunftsland. Die Kosten sollten mit dem übereinstimmen, was Fluggesellschaften berechnet wird, wenn sie Flüchtlinge nach Deutschland befördern ohne (im Nachhinein feststellten) gültigen Flüchtlingsstatus. (EU Direktive aus dem Jahr 2001)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242704/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht für Abschiebungen zuständig ist, liege…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Kosten für Flüchtlingsrücküberführung [#242704]
Datum
8. März 2022 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht für Abschiebungen zuständig ist, liegen die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vor. Ich empfehle Ihnen daher, sich ggf. an die jeweils zuständigen Landesbehörden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen