Kosten für "Foto- und Filmausrüstungen, optische Geräte und Zubehör" im Regelbedarf des Existenzminimums
Meine Fragen:
1. Wie kommt es dazu, dass die Kosten für "Foto- und Filmausrüstungen, optische Geräte" in den nach nach EVS 2008 und EVS 2013 ermittelten Regelbedarfen fehlen?
2. Waren die Kosten für "Foto- und Filmausrüstungen, optische Geräte" in der Zeit von 2000 bis 2010 Bestandteil von Regelsätzen und wieviel Geld war dafür monatlich vorgesehen?
Erläuterung:
Im "Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" (Drucksache 18/9984) findet sich auf Seite 46 in der Tabelle "Technischer Hinweis zu inhaltsgleichen Positionen:" ein Verweis auf die Postition "Foto- und Filmausrüstungen, optische Geräte und Zubehör" aus der EVS 2013 bzw. die Position "Foto- und Filmausrüstungen, optische Geräte" aus der EVS 2008.
Am Ende selbiger Drucksache gibt es in den detaillierten Aufstellungen zur EVS 2013 (leider sind diese Seiten nicht nummeriert) die "Ausgaben des Privaten Konsums sowie Versicherungsbeiträge und sonstige Übertragungen (SEA-Einzel-Codes) von Einpersonenhaushalten" die Zeile 142: "0912 000 - Foto- und Filmausrüstungen, optische Geräte und Zubehör" mit monatlichen, durchschnittlichen Kosten von 0,44 Euro je Einpersonenhaushalt. Auch in der EVS 2008 finde ich diesen Posten mit monatlichen, durchschnittlichen Kosten von 1,00 Euro für Einpersonenhaushalte (Seite 140, Drucksache17/3404), mit 3,48 Euro für Ehepaar-/ Paarhaushalte mit 1 Kind unter 6 Jahren (Seite 145, Drucksache17/3404) und mit 2,62 Euro für Ehepaar-/ Paarhaushalte mit 1 Kind unter 18 Jahren (Seite 160, Drucksache17/3404).
Weder in den Tabellen zur Regelbedarfsermitllung "Betrag der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben in Abteilung 09: Freizeit, Unterhaltung, Kultur" zur EVS 2013 (Seiten 44, 57, 66, 76; Drucksache 18/9984), noch in den entsprechenden Tabellen zur EVS 2008 (Seiten 61, 72, 78, 85; Drucksache 18/9984) kann ich die entsprechenden Positionen wiederfinden.
Ich schließe daraus, dass in den Regelbedarfen seit 2010 jeweils kein Geld für "Foto- und Filmausrüstungen, optische Geräte" enthalten war. In der Erläuterungstexten zur Regelbedarfsermitllung, "Abteilung 09: Freizeit, Unterhaltung, Kultur", konnte ich in beiden Drucksachen keinen Hinweis darauf finden, dass die Position "Foto- und Filmausrüstungen" gestrichen bzw. als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft wurde.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Information nicht vorhanden
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Datum11. April 2018
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15. Mai 2018
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