Kosten für gesetze-im-internet.de

Welche Kosten entstehen dem BMJV jährlich für das Betreiben des Webservices www.gesetze-im-internet.de seit 2005?
Ich bitte, falls sich die Kosten in den Jahren unterscheiden, um Aufschlüsselung nach Jahr in maschinenlesbarer Form.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Dezember 2018
  • Frist
    11. Januar 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten en…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für gesetze-im-internet.de [#35110]
Datum
9. Dezember 2018 17:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten entstehen dem BMJV jährlich für das Betreiben des Webservices www.gesetze-im-internet.de seit 2005? Ich bitte, falls sich die Kosten in den Jahren unterscheiden, um Aufschlüsselung nach Jahr in maschinenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1052/2018 Sehr geehrtAntragstell…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag - Kosten für gesetze-im-internet.de [#35110]
Datum
13. Dezember 2018 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1052/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Dezember 2018 wird im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich möglicherweise um Geschäftsgeheimnisse der juris GmbH, so dass ich nach § 8 IFG gehalten bin, die juris GmbH zu Ihrem Antrag nach dem IFG zu beteiligen und ggf. um Einwilligung in den Informationszugang zu bitten. Ich bitte Sie daher zunächst um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Anschrift sowie darum, Ihren Antrag zu begründen. Das Begründungserfordernis ist in § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG dokumentiert. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob Sie unter diesen Umständen mit der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die juris GmbH einverstanden sind. Ergänzend weise ich darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand für die Identifikation, Zusammenstellung und Prüfung der Informationen, worunter auch die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG fällt, den Umfang einer gebührenfrei zu beantwortenden einfachen Anfrage nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG überschreiten und daher eine Gebühr nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung zu erheben sein wird. Auch aus diesem Grunde ist die Kenntnis Ihrer zustellfähigen Anschrift erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die zitige Antwort auf meine Anfrage, teile Ihnen aber hiermi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Kosten für gesetze-im-internet.de [#35110]
Datum
13. Dezember 2018 14:39
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die zitige Antwort auf meine Anfrage, teile Ihnen aber hiermit mit, dass ich die Anfrage aus Kostengründen zurück ziehe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in