Kosten für Homöopathie

Anfrage an: Heimat Krankenkasse

Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten bzw. Dokument…
An Heimat Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Homöopathie [#189286]
Datum
18. Juni 2020 00:13
An
Heimat Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189286/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Homöopathie“ vom 18.06.2020 (#189286)…
An Heimat Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Homöopathie [#189286]
Datum
11. August 2020 15:43
An
Heimat Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Homöopathie“ vom 18.06.2020 (#189286) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189286/

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Heimat Krankenkasse
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung. Gerne beantworten wir Ihre Anfrag…
Von
Heimat Krankenkasse
Betreff
Kosten für Homöopathie [#189286]
Datum
10. September 2020 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung. Gerne beantworten wir Ihre Anfrage zu den jährlichen Leistungsausgaben für homöopathische Therapien (ärztliche Behandlung und Arzneimittel) der letzten 5 Jahre: 2015 = 186.409,36 € 2016 = 185.826,39 € 2017 = 232.901,06 € 2018 = 240.078,64 € 2019 = 187.820,58 € Wir sind Verträgen zur integrierten Versorgung (IGV) gemäß § 140a SGB V beigetreten, wodurch teilnehmende, kassenzugelassene Ärztinnen und Ärzte mit einer entsprechend zertifizierten Zusatzausbildung für Homöopathie solche Leistungen über die Gesundheitskarte über die Kassenärztlichen Vereinigung mit uns abrechnen können. Auch Hebammen können im Rahmen der geschlossenen Verträge auf Grundlage des § 134a SGB V die Kosten für homöopathische Arzneimittel und Präparate mit uns abrechnen. Darüber hinaus werden Kosten nur dann übernommen, wenn ein homöopathisches Arzneimittel bei der Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung als Therapiestandard gilt. Dieser wird u.a. vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die gesetzliche Krankenversicherung verbindlich definiert. Mit freundlichen Grüßen