Kosten für Homöopathie

Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten bzw. Dokument…
An Handelskrankenkasse (HKK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Homöopathie [#189287]
Datum
18. Juni 2020 00:13
An
Handelskrankenkasse (HKK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189287/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Handelskrankenkasse (HKK)
Ihre E-Mail an die hkk Krankenkasse Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir bemühen uns, Ihr Anliegen so schnell wie mö…
Von
Handelskrankenkasse (HKK)
Betreff
Ihre E-Mail an die hkk Krankenkasse
Datum
18. Juni 2020 00:14
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir bemühen uns, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. In der Zwischenzeit bitten wir Sie freundlichst um Ihre Geduld. Haben Sie uns eine persönliche Leistungsanfrage geschickt? Falls unsere Antwort sensible Daten im Sinne des Datenschutzes enthält, so erhalten Sie diese per Post. Damit schützen wir Ihre Privatsphäre, weil sich E-Mails nur schwer gegen unbefugtes Lesen sichern lassen. Mit freundlichen Grüßen
Handelskrankenkasse (HKK)
AW: Kosten f?r Hom?opathie [#189287] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse …
Von
Handelskrankenkasse (HKK)
Betreff
AW: Kosten f?r Hom?opathie [#189287]
Datum
16. Juli 2020 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der hkk. Für die Beantwortung Ihrer Frage benötigen wir unter den gegebenen Umständen noch etwas Zeit. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis Mit freundlichen Grüßen

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Handelskrankenkasse (HKK)
AW: Kosten f?r Hom?opathie [#189287] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der hkk Kranke…
Von
Handelskrankenkasse (HKK)
Betreff
AW: Kosten f?r Hom?opathie [#189287]
Datum
13. August 2020 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der hkk Krankenkasse und Ihre Anfrage. Bevor wir detailliert auf Ihre Bitte eingehen, möchten wir Ihnen zur Einordnung mitteilen, dass für die homöopathische Behandlung § 73c SGB V die Rechtsgrundlage darstellt. Die Kostenübernahme für Arzneimittel im Rahmen von homöopathischen Therapien ermöglicht § 11 Absatz 6 SGB V. Zudem besagt § 5 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), dass Arzneimittel der Homöopathie von der Versorgung nicht ausgeschlossen sind. Die Kosten für die Erstattungen homöopathischer Leistungen liegen seit Jahren bei etwa 0,03 Prozent der Gesamtausgaben der hkk. Dabei wurden homöopathische Behandlungen beispielsweise im Jahr 2018 von weniger als 1.000 unserer damals rund 600.000 Versicherten in Anspruch genommen. Bei den frei verkäuflichen Naturarzneimitteln (einschließlich Homöopathie) sind unsere Leistungen auf 100 Euro je Versicherten begrenzt und werden selten ausgeschöpft. Die hkk übernimmt die Kosten nur dann, wenn die Behandlung beziehungsweise die Arzneimittel von einem Arzt verordnet wurden. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen keine absoluten Zahlen für die vergangenen fünf Jahre nennen können. Vor dem Hintergrund, dass homöopathische Arznei- und Heilmittel teilweise nicht einzeln identifizierbar abgerechnet werden, wäre der technische und personelle Aufwand für eine derartige Datenanalyse unverhältnismäßig hoch. Mit freundlichen Grüßen