Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihren Antrag auf Informationen zu den Kosten für Homöopathie vom 18.06.2020 an die AOK Mecklenburg-Vorpommern haben wir erhalten. Gerne antworten wir Ihnen elektronisch. Kosten erheben wir hierfür nicht.
1. Vorab möchten wir klarstellen: Die AOK Mecklenburg-Vorpommern gibt es nicht mehr. Rechtsnachfolgerin ist seit 01.01.2011 die AOK Nordost mit Sitz in Potsdam. Das Gebiet der AOK Nordost umfasst die drei Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
2. Sie möchten Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von uns übernommenen Kosten für „homöopathische Arzneimittel“ oder Therapien. Ihr Anliegen betrifft nach unserer Einschätzung keine Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und auch keine Verbraucherinformationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Rechtsgrundlage für Akteneinsicht und Auskünfte über die Akten bei der AOK Nordost ist das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG Bbg).
Nach § 1 des AIG Bbg haben Sie grundsätzlich das Recht auf Einsicht in Akten.
„Akten“ sind im Sinne des § 3 AIG Bbg alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichnete Unterlagen, soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen. Der Anspruch bezieht sich nur auf solche Akten, die bei der AOK Nordost bereits vorliegen. Einen Anspruch auf Erstellung neuer Statistiken oder Auswertungen, die noch nicht vorhanden sind, gewährt das AIG Bbg hingegen nicht.
3. Die Grundlagen für die Erstattung homöopathischer Mittel / Therapien sind unterschiedlich. In folgenden drei Fällen kam bzw. kommt es zur Übernahme von Kosten für homöopathische Mittel bzw. für Therapien. Die Daten-/Aktenlage ist in diesen Fallgruppen unterschiedlich.
a) Kosten für Homöopathische Mittel auf Grundlage von § 31 und § 34 SGB V
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V von der Versorgung nach § 31 SGB V ausgeschlossen. Bei homöopathischen Mitteln handelt es sich um nicht-verschreibungspflichtige Mittel. Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen die Krankenkassen Kosten für solche Mittel bzw. Therapien übernehmen dürfen:
§ 34 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 SGB V: Ausnahme für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
§ 34 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 SGB V: Ausnahme für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Daten zu Fallzahlen bzw. Höhe der Kosten bzgl. homöopathischer Mittel zu Lasten der AOK Nordost werden jedoch nicht automatisch bzw. zentral herausgelesen und sind daher auch nicht in Form von Akten im Sinne des AIG Bbg (elektronisch oder in Textform) dokumentiert.
b) Kosten für homöopathische Therapie im Centrum für Gesundheit der AOK Nordost
Die AOK Nordost hat bis Ende 2018 Arztleistungen der Homöopathie für Kinder in einer auf Homöopathie spezialisierten Arztpraxis im „Centrum für Gesundheit“ in Berlin (Eigeneinrichtung der AOK Nordost) erbringen lassen. Die angefallenen Kosten in Euro können Sie der nachgenannten Tabelle entnehmen. Kosten für im Rahmen der Therapie verschriebenen homöopathischen Mittel sind dort aber nicht enthalten. Soweit diese homöopathischen Mittel verordnet und abgerechnet wurden, erfolgte dies über den Arzneimittelbereich. Die Kosten für diese Mittel sind aus den gleichen Gründen, wie unter a) geschildert, nicht statistisch erfasst.
CfG – Ärztliche Behandlungen Homöopathie 2015 bis 31.12.2018
Jahr
Praxis BSNR
Betrag CFG-Eigene
2015
7274426
18.130,68
2016
7274426
5.421,28
2017
7274426
11.928,98
2018
7274426
12.703,28
c) Erstattungen von durch Versicherte im Voraus übernommenen Kosten im Rahmen des AOK-Gesundheitskontos, § 19a der Satzung
Auf Grundlage des § 19a unserer Satzung in der Fassung vom 01.07.2020 („individuell wählbare Leistungen“, sog. „AOK-Gesundheitskonto“) erstatten wir unseren Versicherten auf Antrag Kosten für nicht verschreibungs-, jedoch apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Obergrenze liegt bei 50 EUR / Monat.
„§ 19a Naturarzneimittel
(1) Die AOK erstattet Versicherten die Kosten für nicht verschreibungs-, jedoch apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel, deren Anwendung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt auf Privatrezept erfolgt sein und das Arzneimittel in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen worden sein.
(2) Die AOK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten für diese Arzneimittel in voller Höhe, maximal jedoch für alle betroffenen Arzneimittel insgesamt 50,00 Euro je Versicherten und Kalenderjahr.
(3) Für die Erstattung sind Originale der Rechnungen von Apotheken und die ärztlichen Verordnungen einzureichen. Privat erworbene Arzneimittel oder Rezepte von Heilpraktikern werden im Rahmen dieser Satzungsregelung nicht berücksichtigt.
(4) Nicht erstattet werden
- Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie die nach § 34
Abs. 1 Sätze 7 bis 9 SGB V bzw. durch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 92 SGB V) ausgeschlossen sind,
- Arzneimittel, die nicht apothekenpflichtig sind sowie
- Nahrungsergänzungsmittel bzw. Lebensmittel.
Der gesetzliche Anspruch nach § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bleibt unberührt.“
Ursprünglich wurden im Rahmen des § 19a der Satzung nur Kosten speziell für Homöopathie erstattet. Ab 2019 wurde die Erstattung auf weitere Mittel erweitert. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Ausgaben / je Kalenderjahr für die Erstattungen auf Grundlage des § 19a entnehmen. Eine Unterteilung in verschiedene Arten der Naturarzneimittel und eine separate Ausweisung der Kosten für Homöopathie ab 2019 fand nicht statt.
Kosten für Homöopathie bzw. Naturarzneimittel auf Grundlage des § 19a der Satzung, Stand: 31.05.2020
Jahr
Leistung
Ausgaben
2015
Homöopathie
22.843,36 €
2016
Homöopathie
29.184,26 €
2017
Homöopathie
30.552,40 €
2018
Homöopathie
27.980,80 €
2019
Naturarzneimittel
91.302,35 €
2020
Naturarzneimittel
32.284,45 €
(Stand 31.05.2020)
Wir hoffen, Ihrem Antrag damit entsprochen zu haben.
Freundliche Grüße