Kosten für Homöopathie

Anfrage an: AOK Nordost

Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An AOK Nordost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Homöopathie [#189247]
Datum
18. Juni 2020 00:13
An
AOK Nordost
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189247/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Nordost
Guten Tag, Sie haben die AOK Nordost kontaktiert und wir freuen uns über Ihre E-Mail. Natürlich sind Sie uns mehr …
Von
AOK Nordost
Betreff
Re: Kosten für Homöopathie [#189247] [#165679]
Datum
18. Juni 2020 00:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, Sie haben die AOK Nordost kontaktiert und wir freuen uns über Ihre E-Mail. Natürlich sind Sie uns mehr wert als eine automatische Antwort – Ihre individuelle schreiben wir gerade. Bitte geben Sie uns ein wenig Zeit. Bis dahin werfen Sie doch einen Blick auf unsere Website und entdecken Sie beispielsweise die Leistungen unseres AOK-Gesundheitskontos. Ein Tipp: Krankenkassen-Angelegenheiten gehen auch digital. Einfach, bequem & sicher unter „Meine AOK“. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Kosten für Homöopathie [#189247]
An AOK Nordost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Kosten für Homöopathie [#189247]
Datum
18. Juni 2020 00:14
An
AOK Nordost
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
39,0 KB
AOK Nordost
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Informationen zu den Kosten für Homöopathie vom 18.06.2020 an die A…
Von
AOK Nordost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationen über Kosten für Homöopathie über die Plattform „Frag den Staat“ vom 18.06.2020 #189247
Datum
15. Juli 2020 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
meineaok.jpg
52,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Informationen zu den Kosten für Homöopathie vom 18.06.2020 an die AOK Mecklenburg-Vorpommern haben wir erhalten. Gerne antworten wir Ihnen elektronisch. Kosten erheben wir hierfür nicht. 1. Vorab möchten wir klarstellen: Die AOK Mecklenburg-Vorpommern gibt es nicht mehr. Rechtsnachfolgerin ist seit 01.01.2011 die AOK Nordost mit Sitz in Potsdam. Das Gebiet der AOK Nordost umfasst die drei Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. 2. Sie möchten Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von uns übernommenen Kosten für „homöopathische Arzneimittel“ oder Therapien. Ihr Anliegen betrifft nach unserer Einschätzung keine Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und auch keine Verbraucherinformationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Rechtsgrundlage für Akteneinsicht und Auskünfte über die Akten bei der AOK Nordost ist das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG Bbg). Nach § 1 des AIG Bbg haben Sie grundsätzlich das Recht auf Einsicht in Akten. „Akten“ sind im Sinne des § 3 AIG Bbg alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichnete Unterlagen, soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen. Der Anspruch bezieht sich nur auf solche Akten, die bei der AOK Nordost bereits vorliegen. Einen Anspruch auf Erstellung neuer Statistiken oder Auswertungen, die noch nicht vorhanden sind, gewährt das AIG Bbg hingegen nicht. 3. Die Grundlagen für die Erstattung homöopathischer Mittel / Therapien sind unterschiedlich. In folgenden drei Fällen kam bzw. kommt es zur Übernahme von Kosten für homöopathische Mittel bzw. für Therapien. Die Daten-/Aktenlage ist in diesen Fallgruppen unterschiedlich. a) Kosten für Homöopathische Mittel auf Grundlage von § 31 und § 34 SGB V Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V von der Versorgung nach § 31 SGB V ausgeschlossen. Bei homöopathischen Mitteln handelt es sich um nicht-verschreibungspflichtige Mittel. Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen die Krankenkassen Kosten für solche Mittel bzw. Therapien übernehmen dürfen: § 34 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 SGB V: Ausnahme für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. § 34 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 SGB V: Ausnahme für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Daten zu Fallzahlen bzw. Höhe der Kosten bzgl. homöopathischer Mittel zu Lasten der AOK Nordost werden jedoch nicht automatisch bzw. zentral herausgelesen und sind daher auch nicht in Form von Akten im Sinne des AIG Bbg (elektronisch oder in Textform) dokumentiert. b) Kosten für homöopathische Therapie im Centrum für Gesundheit der AOK Nordost Die AOK Nordost hat bis Ende 2018 Arztleistungen der Homöopathie für Kinder in einer auf Homöopathie spezialisierten Arztpraxis im „Centrum für Gesundheit“ in Berlin (Eigeneinrichtung der AOK Nordost) erbringen lassen. Die angefallenen Kosten in Euro können Sie der nachgenannten Tabelle entnehmen. Kosten für im Rahmen der Therapie verschriebenen homöopathischen Mittel sind dort aber nicht enthalten. Soweit diese homöopathischen Mittel verordnet und abgerechnet wurden, erfolgte dies über den Arzneimittelbereich. Die Kosten für diese Mittel sind aus den gleichen Gründen, wie unter a) geschildert, nicht statistisch erfasst. CfG – Ärztliche Behandlungen Homöopathie 2015 bis 31.12.2018 Jahr Praxis BSNR Betrag CFG-Eigene 2015 7274426 18.130,68 2016 7274426 5.421,28 2017 7274426 11.928,98 2018 7274426 12.703,28 c) Erstattungen von durch Versicherte im Voraus übernommenen Kosten im Rahmen des AOK-Gesundheitskontos, § 19a der Satzung Auf Grundlage des § 19a unserer Satzung in der Fassung vom 01.07.2020 („individuell wählbare Leistungen“, sog. „AOK-Gesundheitskonto“) erstatten wir unseren Versicherten auf Antrag Kosten für nicht verschreibungs-, jedoch apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Obergrenze liegt bei 50 EUR / Monat. „§ 19a Naturarzneimittel (1) Die AOK erstattet Versicherten die Kosten für nicht verschreibungs-, jedoch apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel, deren Anwendung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt auf Privatrezept erfolgt sein und das Arzneimittel in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen worden sein. (2) Die AOK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten für diese Arzneimittel in voller Höhe, maximal jedoch für alle betroffenen Arzneimittel insgesamt 50,00 Euro je Versicherten und Kalenderjahr. (3) Für die Erstattung sind Originale der Rechnungen von Apotheken und die ärztlichen Verordnungen einzureichen. Privat erworbene Arzneimittel oder Rezepte von Heilpraktikern werden im Rahmen dieser Satzungsregelung nicht berücksichtigt. (4) Nicht erstattet werden - Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie die nach § 34 Abs. 1 Sätze 7 bis 9 SGB V bzw. durch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 92 SGB V) ausgeschlossen sind, - Arzneimittel, die nicht apothekenpflichtig sind sowie - Nahrungsergänzungsmittel bzw. Lebensmittel. Der gesetzliche Anspruch nach § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bleibt unberührt.“ Ursprünglich wurden im Rahmen des § 19a der Satzung nur Kosten speziell für Homöopathie erstattet. Ab 2019 wurde die Erstattung auf weitere Mittel erweitert. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Ausgaben / je Kalenderjahr für die Erstattungen auf Grundlage des § 19a entnehmen. Eine Unterteilung in verschiedene Arten der Naturarzneimittel und eine separate Ausweisung der Kosten für Homöopathie ab 2019 fand nicht statt. Kosten für Homöopathie bzw. Naturarzneimittel auf Grundlage des § 19a der Satzung, Stand: 31.05.2020 Jahr Leistung Ausgaben 2015 Homöopathie 22.843,36 € 2016 Homöopathie 29.184,26 € 2017 Homöopathie 30.552,40 € 2018 Homöopathie 27.980,80 € 2019 Naturarzneimittel 91.302,35 € 2020 Naturarzneimittel 32.284,45 € (Stand 31.05.2020) Wir hoffen, Ihrem Antrag damit entsprochen zu haben. Freundliche Grüße

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AOK Nordost
Sehr geehrteAntragsteller/in folgenden klarstellenden Hinweis zu unserer Antwort vom 15.07.2020. Unter 3 c) Erst…
Von
AOK Nordost
Betreff
Hinweis / Ihr Antrag auf Informationen über Kosten für Homöopathie über die Plattform „Frag den Staat“ vom 18.06.2020 #189247
Datum
16. Juli 2020 17:27
Status
meineaok.jpg
52,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in folgenden klarstellenden Hinweis zu unserer Antwort vom 15.07.2020. Unter 3 c) Erstattungen von durch Versicherte im Voraus übernommenen Kosten im Rahmen des AOK-Gesundheitskontos, § 19a der Satzung - Hier muss es korrekterweise heißen: Die Obergrenze liegt bei 50 EUR / Jahr. Dies ergibt sich auch aus § 19a Abs. 2 unserer Satzung in der Fassung vom 01.07.2020. Freundliche Grüße