Kosten für Homöopathie

Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten bzw. Dokument…
An Postbeamtenkrankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Homöopathie [#189299]
Datum
18. Juni 2020 00:13
An
Postbeamtenkrankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189299/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Postbeamtenkrankenkasse
Automatische Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihre Anfrage küm…
Von
Postbeamtenkrankenkasse
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
18. Juni 2020 00:14
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihre Anfrage kümmern und uns bei Ihnen melden. Sollte zur Klärung Ihrer Anfrage eine ausführliche Recherche notwendig sein, bitten wir Sie um etwas Geduld und bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht darauf. Sie erreichen uns unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Freundliche Grüße
Postbeamtenkrankenkasse
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz um die von de…
Von
Postbeamtenkrankenkasse
Betreff
Kosten für Homöopathie (#189299)
Datum
9. Juli 2020 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz um die von der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien und Sie baten ergänzend um eine Rückmeldung per E-Mail. Ihren Anspruch auf Informationszugang erkennen wir vollumfänglich an und wir würden ihnen gerne unbürokratisch die gewünschten Angaben zur Verfügung stellen. Homöopathische Arzneimittel oder Therapien werden von der PBeaKK systemseitig nicht gesondert ausgewiesen, weshalb eine Eingrenzung und Abfrage nach genau diesen Mitteln technisch nicht möglich ist. Homöopathische Arzneimittel oder Therapien erhalten im Erstattungsprozess keine eigene Arzneimittelgruppenbezeichnung oder -kennzeichnung. Daher können wir Ihnen Ihre Anfrage leider nicht in der gewünschten Tiefe beantworten. Eine rückwirkende Kennzeichnung von homöopathischen Arzneimittel oder Therapien ist ebenfalls nicht möglich, da wir die Geschäftsvorgänge (Verordnungen) der weit über 400.000 Versicherten manuell sichten, kennzeichnen und technisch erneut verarbeiten müssten. Dies wäre verständlicherweise ein unverhältnismäßig hoher Aufwand. Die PBeaKK ist keine gesetzliche Krankenversicherung. Sie ist eine Sozialeinrichtung der ehemaligen Deutschen Bundepost. Die PBeaKK erstattet eingereichte Rechnungen auf Grundlage der Bundesbeihilfeverordnung und der Satzung. Nach meinen (ungesicherten) Informationen werden Ausgaben für homöopathische Arzneimittel und Therapien bei den gesetzlichen Krankenkassen gesondert abgerechnet, weshalb dort ggf. auch eine gesonderte Betrachtung möglich ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information dennoch weiterhelfen. Freundliche Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort und die Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen <<…
An Postbeamtenkrankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Homöopathie (#189299) [#189299]
Datum
9. Juli 2020 13:46
An
Postbeamtenkrankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort und die Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189299/