Kosten für Homöopathie

Anfrage an: AOK Niedersachsen

Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Niederbayern, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUI…
An AOK Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Homöopathie [#189248]
Datum
18. Juni 2020 00:13
An
AOK Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Niederbayern, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten bzw. Dokumente zu den in den letzten 5 Kalenderjahren von Ihnen übernommenen Kosten für homöopathische Arzneimittel oder Therapien. Jahresgesamtbeträge, d.h. die Summe aller ihrer Kostenübernahmen hierzu, sind ausreichend.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Niederbayern (Informationsfreiheitssatzung Niederbayern). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189248/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Niedersachsen
Ihre Anfrage zum Thema Homöopathie Mit freundlichen Grüßen
Von
AOK Niedersachsen
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema Homöopathie
Datum
7. Juli 2020 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen
AOK Niedersachsen
Ihre Anfrage zum Thema Homöopathie Ihre Anfrage zu Leistungen der Homöopathie durch die AOK Niedersachsen Sehr ge…
Von
AOK Niedersachsen
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema Homöopathie
Datum
7. Juli 2020 11:46
Status
Ihre Anfrage zu Leistungen der Homöopathie durch die AOK Niedersachsen Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten Sie zunächst darauf hinweisen, dass der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nur gegenüber Behörden des Bundes geltend gemacht werden kann. Eine analoge Anwendung des Bundesgesetzes für ein Auskunftsersuchen gegenüber niedersächsischen Behörden ist nicht möglich. Die AOK Niedersachsen ist folglich nicht zu einer Auskunft verpflichtet, da es sich um keine Behörde oder sonstige Einrichtung des Bundes handelt, sondern um eine landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Des Weiteren sind auch die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes in Bezug zu Ihrer konkreten Anfrage nicht eröffnet. Gerne sind wir aber bestrebt, Ihrem Auskunftsinteresse entgegenzukommen und Ihre Fragen weitestgehend zu beantworten. Für die Wirksamkeit der Homöopathie gibt es nach Einschätzung unserer Experten keinen Nachweis der Wirksamkeit in methodisch hochwertigen Studien. Gleichwohl kann eine homöopathische Therapie zu einer subjektiv wahrgenommenen Verbesserung der gesundheitlichen Situation bei den behandelten Personen führen und damit das Behandlungsziel erreichen. Zudem sind bei der Anwendung von Homöopathie – im Gegensatz zu vielen anderen Selbstzahlerleistungen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – keine negativen Folgen für die Patienten zu erwarten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Homöopathie nicht als „Ersatz“ für die leitliniengerechte Therapie von behandlungsbedürftigen Erkrankungen angeboten und eingesetzt wird. Daher ist bei uns die Übernahme der Kosten an die Verschreibung bzw. Behandlung durch Vertragsärzte („Kassenärzte“) mit einer nachgewiesenen homöopathischen Zusatzqualifikation gebunden. So ist sichergestellt, dass die Homöopathie in der Behandlung als Ergänzung zur Schulmedizin und nicht als Ersatz verstanden wird. Unter dem Oberbegriff „AOK-Mehrleistungen“ bietet die AOK Niedersachsen ihren Versicherten diverse Zusatzleistungen als Satzungsleistung an. Sie erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrages, wobei der Erstattungsbetrag für alle Mehrleistungen zusammen auf insgesamt 250 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt ist (bzw. bis zu 500 € pro Jahr, wenn der Versicherte in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.05. mindestens einen Tag versichert ist). Auf diesem Weg haben Versicherte der AOK Niedersachsen u.a. Anspruch auf homöopathische Leistungen. Im Kontext der Homöopathie übernimmt die AOK Niedersachsen anteilig die Leistungen bis zu o.g. Grenze für Erstanamnese, Folgebehandlung und homöopathische Arzneimittel. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von einem Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und das Medikament auf einem Privatrezept verordnet wird. Das Arzneimittel muss über eine gültige Zulassung in << Adresse entfernt >> verfügen und darf nicht nach der Satzung ausgeschlossen sein. Auf dieser Grundlage wurden im Jahr 2018 knapp 300.000 Euro für homöopathische Leistungen erstattet. Umgerechnet auf die Gesamtzahl der Versicherten der AOK Niedersachsen entspricht dies ca. 0,11 Euro pro Versichertem im Jahr 2018. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zum Thema Homöopathie [#189248] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die ausfü…
An AOK Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema Homöopathie [#189248]
Datum
8. Juli 2020 15:49
An
AOK Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189248/