Kosten für Informationsschreiben der Bundeswehr

Für das Jahr 2018: Die Anzahl und Kosten für Informationsschreiben des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr an Jugendliche, die laut Meldebehörden kommenden Jahr volljährig werden.

Ergebnis der Anfrage

Im Jahr 2018 wurden auf der Grundlage von § 58c des Soldatengesetzes rund
740.000 Personen angeschrieben, die in 2019 volljährig werden. Dabei sind
Kosten in Höhe von 273.809,48 Euro (brutto) entstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für das Jahr 2018: …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Informationsschreiben der Bundeswehr [#142228]
Datum
14. Mai 2019 19:40
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für das Jahr 2018: Die Anzahl und Kosten für Informationsschreiben des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr an Jugendliche, die laut Meldebehörden kommenden Jahr volljährig werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1010 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14.05.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kosten für Informationsschreiben der Bundeswehr [#142228]
Datum
15. Mai 2019 09:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1010 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14.05.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 14. Mai 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1010 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1010 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 14.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kosten für Informationsschreiben der Bundeswehr [#142228]
Datum
17. Mai 2019 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1010 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 14.05.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1010 vom 14.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 14. Mai 2019 (Bezug 1.) teile ich Ihnen Folgendes mit: Im Jahr 2018 wurden auf der Grundlage von § 58c des Soldatengesetzes rund 740.000 Personen angeschrieben, die in 2019 volljährig werden. Dabei sind Kosten in Höhe von 273.809,48 Euro (brutto) entstanden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in A…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kosten für Informationsschreiben der Bundeswehr [#142228]
Datum
17. Mai 2019 14:44
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>