Kosten für Kita-Betreuung

Wie hoch waren die Kosten, welche das Land für die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreung (U3) in 2019, 2020 und 2021 (sofern schon verfügbar) ausgegegeben hat (gemäß Finanzausgleichsgesetz (FAG) ja 68% der Betriebsausgaben)?

Für wieviele Kinder wurde die Beteiligung gezahlt?

Wie hoch sind dabei die Kosten des Landes für die Kleinkindbetreuung (U3) je Kind durchschnittlich
- bei Vollzeitbetreuung?
- im Durchschnitt?
- bei Halbtagsbetreuung?

Welche Entwicklung in der Anzahl der Kinder in Kleinkindbetreung (hilfsweise in der Kostenbeteiligung des Landes) wird hier für die nächsten Jahre erwartet (soweit Prognosen/Planungen vorhanden)?

Wie hoch sind nach Erkenntnis des Kultusministeriums die gesamten Kosten für ein Vollzeit betreutes Kind (U3) in Kitas in Baden-Württemberg durchschnittlich insgesamt?

Welche weiteren Mittel gibt das Land für die U3-Betreuung aus (in 2021 - bzw. hilfsweise 2020)?

Welche Mittel erhält das Land vom Bund gezielt für die U3-Betreuung und welche Mittel wären davon - so wie in Bayern - auch grundsätzlich für ein Landesfamiliengeld verwendbar?

Ergebnis der Anfrage

Auf Basis der zur Verfügung gestellten Daten, lassen sich die durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten für eine U3-Betreuung in Baden-Württemberg in Kitas berechnen:

Im Durchschnitt liegt die Betreuung bei 0,71 = zwischen 29-34 Wochenstunden (ca. 6 h pro Tag).

Die durchschnittlichen Betriebskosten (wovon das Land 68% trägt) der betreuten Kinder liegen bei:

2019: 1.306,63 €
2020: 1.348,85 €

Bei einer voll gewichteten Vollzeitbetreuung (=mehr als 44 h /Woche = mehr wie 8,8 Stunden - z.B. 7:30-16:30h) liegen die monatlichen Kosten bei:

2019: 1.837,38 €
2020: 1.892,52 €

Bemerkenswert ist, dass das Land keine Informationen hat, welche durchschnittlichen Gesamtkosten (über die Betriebskosten hinaus) die Kita-Betreuung verursacht (z.B. Investitionskosten,...).

Die zum Stand der Recherche gültige Rechtsgrundlage über die Kostenverteilung ist hier nachzulesen: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?…

Die aktuelle Fassung ist hier zu finden: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Kita-Betreuung [#248047]
Datum
1. Mai 2022 18:59
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Kosten, welche das Land für die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreung (U3) in 2019, 2020 und 2021 (sofern schon verfügbar) ausgegegeben hat (gemäß Finanzausgleichsgesetz (FAG) ja 68% der Betriebsausgaben)? Für wieviele Kinder wurde die Beteiligung gezahlt? Wie hoch sind dabei die Kosten des Landes für die Kleinkindbetreuung (U3) je Kind durchschnittlich - bei Vollzeitbetreuung? - im Durchschnitt? - bei Halbtagsbetreuung? Welche Entwicklung in der Anzahl der Kinder in Kleinkindbetreung (hilfsweise in der Kostenbeteiligung des Landes) wird hier für die nächsten Jahre erwartet (soweit Prognosen/Planungen vorhanden)? Wie hoch sind nach Erkenntnis des Kultusministeriums die gesamten Kosten für ein Vollzeit betreutes Kind (U3) in Kitas in Baden-Württemberg durchschnittlich insgesamt? Welche weiteren Mittel gibt das Land für die U3-Betreuung aus (in 2021 - bzw. hilfsweise 2020)? Welche Mittel erhält das Land vom Bund gezielt für die U3-Betreuung und welche Mittel wären davon - so wie in Bayern - auch grundsätzlich für ein Landesfamiliengeld verwendbar?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248047/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag/Ihre E-Mail vom 1. Mai 2022 wurde zuständigkeitshalber an das …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Kosten für Kita-Betreuung [#248047]
Datum
6. Mai 2022 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag/Ihre E-Mail vom 1. Mai 2022 wurde zuständigkeitshalber an das Ministerium für Finanzen zur Beantwortung weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 1. Mai 2022 wir…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren vom 1. Mai 2022 gem. § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz - Kosten für Kita-Betreuung
Datum
16. Mai 2022 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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10,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 1. Mai 2022 wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wie folgt beantwortet: 1. Wie hoch waren die Kosten, welche das Land für die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung (U3) in 2019, 2020 und 2021 (sofern schon verfügbar) ausgegeben hat (gemäß Finanzausgleichsgesetz (FAG) ja 68% der Betriebsausgaben)? Das Land hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden für die Förderung der Kleinkindbetreuung für das Jahr 2019 nach § 29 c FAG rd. 1.006 Mio. Euro und für das Jahr 2020 rd. 1.070 Mio. Euro zugewiesen. Der Betrag für das Jahr 2021 wird derzeit festgestellt und demnächst auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen (https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/haushalt/kommunalfinanzen/) - wie auch bereits die Vorjahre - eingestellt. 2. Für wieviele Kinder wurde die Beteiligung gezahlt? 3. Wie hoch sind dabei die Kosten des Landes für die Kleinkindbetreuung (U3) je Kind durchschnittlich - bei Vollzeitbetreuung? - im Durchschnitt? - bei Halbtagsbetreuung? Die Zuweisungen des Jahres 2019 wurden entsprechend der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2018 auf gerundet 67.067,1 gemäß § 29 Abs. 3 FAG gewichtete Kinder verteilt. Dieser Zahl lagen ungewichtet 94.310 Kinder zu Grunde. Der Zuweisungsbetrag je voll gewichtetem Kind betrug 14 993,05 Euro. Die Zuweisungen des Jahres 2020 wurden entsprechend der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2019 auf gerundet 69.296,3 gemäß § 29 Abs. 3 FAG gewichtete Kinder verteilt. Dieser Zahl lagen ungewichtet 97.227 Kinder zu Grunde. Der Zuweisungsbetrag je voll gewichtetem Kind betrug 15 442,95 Euro. Der Betrag je voll gewichtetem Kind wird jeweils auf der Homepage (https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/haushalt/kommunalfinanzen/). Die Zahlen für das Jahr 2021 werden derzeit festgestellt. 4. Welche Entwicklung in der Anzahl der Kinder in Kleinkindbetreuung (hilfsweise in der Kostenbeteiligung des Landes) wird hier für die nächsten Jahre erwartet (soweit Prognosen/Planungen vorhanden)? Dem Land liegen keine Informationen zur Entwicklung der Anzahl der Kinder in Kleinkindbetreuung vor. Der Finanzplanung für das Jahr 2023 wird die Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2022 zum Stand 1. März 2022, die im Herbst 2022 zur Verfügung steht, zu Grunde gelegt. Die Prognose künftig benötigter Betreuungsplätze ist Aufgabe der Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. 5. Wie hoch sind nach Erkenntnis des Kultusministeriums die gesamten Kosten für ein Vollzeit betreutes Kind (U3) in Kitas in Baden-Württemberg durchschnittlich insgesamt? Dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport liegen keine Informationen zur Höhe der Gesamtkosten für ein in Vollzeit betreutes Kind (U3) in Kitas vor. 6. Welche weiteren Mittel gibt das Land für die U3-Betreuung aus (in 2021 - bzw. hilfsweise 2020)? Neben der Förderung nach dem FAG stellt das Land keine weiteren Mittel explizit für die U3-Betreuung zur Verfügung. 7. Welche Mittel erhält das Land vom Bund gezielt für die U3-Betreuung und welche Mittel wären davon - so wie in Bayern - auch grundsätzlich für ein Landesfamiliengeld verwendbar? Das Land erhält Bundesmittel zur Betriebskostenförderung nach dem Kinderförderungsgesetz. Diese werden nach § 29 c FAG für die laufende Finanzierung der Kinderbetreuung eingesetzt. Die Mittel beliefen sich im Jahr 2020 auf rd. 111,1 Mio. Euro. Mit freundlichen Grüßen