Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT)

Anfrage an: Kreis Unna

Sollte eine andere Stelle für die Beantwortung zuständig sein, bitte ich freunflich um einen Hinweis.

1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) in den jeweiligen Städten im Kreis Unna anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft)

2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest?

3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt?

4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze?

5) Sind Leistungsanbieter an diese Festsetzung gebunden (wenn ja, auf welcher Grundlage?) oder können Sie die ortsüblichen Marktpreise der Selbstzahler in Rechnung stellen?

6) Welche Kosten hatten die Städte im Kreis Unna in den Jahren 2013-2020 im Rahmen der Lernförderung des Bildung- und Teilhabepaketes?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#221739]
Datum
2. Juni 2021 13:10
An
Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sollte eine andere Stelle für die Beantwortung zuständig sein, bitte ich freunflich um einen Hinweis. 1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) in den jeweiligen Städten im Kreis Unna anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft) 2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest? 3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt? 4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze? 5) Sind Leistungsanbieter an diese Festsetzung gebunden (wenn ja, auf welcher Grundlage?) oder können Sie die ortsüblichen Marktpreise der Selbstzahler in Rechnung stellen? 6) Welche Kosten hatten die Städte im Kreis Unna in den Jahren 2013-2020 im Rahmen der Lernförderung des Bildung- und Teilhabepaketes?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221739/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Unna
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich zum Einen den Eingang Ihrer Anfrage zum 04.06.2021 in meinem Sachgebi…
Von
Kreis Unna
Betreff
Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#221739/ Anerkennung Kosten Lernförderung
Datum
11. Juni 2021 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich zum Einen den Eingang Ihrer Anfrage zum 04.06.2021 in meinem Sachgebiet und möchte diese auch direkt beantworten. Bezogen auf Ihre Fragen Nr. 1 bis Nr. 5 verweise ich auf die auf unserer Homepage veröffentlichte Richtlinie über die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese finden Sie über folgenden Link: https://www.kreis-unna.de/fileadmin/u... Die Stundensätze werden im Rahmen von regelmäßigen Markterkundungen ermittelt und wurden zuletzt zusammen mit der Richtlinie im Jahr 2018 angepasst. Leistungsanbieter sind daran gebunden. Zu Frage 6 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Daten aufgrund der Trennung der Zuständigkeiten für Leistungen nach dem SGB II, BKGG, SGB XII und AsylbLG nicht bzw. nicht vollständig vorliegen. Des Weiteren wird zurzeit keine ortsbezogene Erhebung bezogen auf einzelne Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets vorgenommen. Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich kommen nunmehr kurz auf mein Anliegen zurück: Sie schrieben: "Die Stundens…
An Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#221739/ Anerkennung Kosten Lernförderung [#221739]
Datum
28. April 2022 07:19
An
Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich kommen nunmehr kurz auf mein Anliegen zurück: Sie schrieben: "Die Stundensätze werden im Rahmen von regelmäßigen Markterkundungen ermittelt und wurden zuletzt zusammen mit der Richtlinie im Jahr 2018 angepasst." Bitte lassen Sie mir das "Zahlenwerk" zukommen, so dass nachvollziehbar wird, wie 2018 die "Markterkundung" sowie die anschließende Berechnung stattgefunden hat. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221739/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT)“ [#221739]
Datum
2. Juni 2022 07:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221739/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil, auf meine Rückfrage keine Reaktion erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 221739.pdf Anfragenr: 221739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221739/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kreis Unna
Sehr << Antragsteller:in >> für die späte Rückmeldung möchte ich mich entschuldigen. Aufgrund umfangr…
Von
Kreis Unna
Betreff
AW: Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#221739/ Anerkennung Kosten Lernförderung [#221739]
Datum
9. Juni 2022 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für die späte Rückmeldung möchte ich mich entschuldigen. Aufgrund umfangreicher Umstellungen im Bereich Bildung und Teilhabe, sowie urlaubs- und krankheitsbedingter Ausfälle befindet sich Ihre Anfrage leider noch in Bearbeitung. Ich hoffe Ihnen zeitnah eine Rückmeldung zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte beachten Sie entsprechende Friste n und l…
An Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#221739/ Anerkennung Kosten Lernförderung [#221739]
Datum
9. Juni 2022 19:39
An
Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte beachten Sie entsprechende Friste n und lassen mir die Informationen zeitnah zukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221739/

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Kreis Unna
Sehr << Antragsteller:in >> für die weitere Verzögerung möchte ich mich entschuldigen und bitte vor d…
Von
Kreis Unna
Betreff
AW: Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#221739/ Anerkennung Kosten Lernförderung [#221739]
Datum
6. Juli 2022 10:08
Status
Sehr << Antragsteller:in >> für die weitere Verzögerung möchte ich mich entschuldigen und bitte vor dem Hintergrund der Einführung eines Kartensystems im Bereich Bildung und Teilhabe erneut um Ihr Verständnis. Anbei übersende ich Ihnen die im Jahr 2018 ermittelten Daten. Die Begriff "Markterkundung" war ggfs. zu weit gehend gewählt. Es handelt sich vielmehr um einen externen Preisvergleich mit anderen und vor allem umliegenden Leistungsträgern, wie er in anderen Bereichen des Sozialrechts unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit gefordert wird. Eine solche Vorgehensweise ist vor allem notwendig, da private Anbieter für Lernförderung häufig angefragt werden, aber nicht über eine Kostenkalkulation vergleichbar mit der gewerblicher Anbieter verfügen. Die Auswertung der in der Anlage beigefügten Übersicht führte 2018 zu zwei Preiserhöhungen im Vergleich zu den vorherigen Daten. Der Stundensatz für den Einzelunterricht (45 min) bei privaten Anbietern in der Sekundarstufe I wurde von 10,00 € auf 10,50 € erhöht und somit auch der Satz für die 60 Minuten Einzelunterricht von 13,00 € auf 14,00 €. Dabei wurde sich an den Stundensätzen des privaten Einzelunterrichts (Schüler*innen, Student*innen) des Märkischen Kreis, des Hochsauerlandkreis und der Stadt Mühlheim orientiert, da diese ebenfalls zwischen Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II unterscheiden. Der Märkische Kreis als Nachbarkreis war hierbei besonders relevant. Im Kreis Unna gibt es keine Unterscheidung zwischen den Stundensätzen für Lehrer und Schüler/Studenten, sodass die Sätze für Schülerinnen/Schüler als Maßgabe gewählt wurden, da dies die Gruppe ist, die am Häufigsten als privater Lernförderanbieter im Kreis Unna zugelassen wird. Im Mittelwert wurde bei den anderen Städten bei dieser Kategorie 10,25 €/ 45 Min ermittelt, sodass der Stundensatz um 0,50 € leicht erhöht wurde. Die Stundensätze der Primar- und Sekundarstufe II stimmen mit den Mittelwerten der genannten Kreise/Städte überein. Die Preise für den Gruppenunterricht wurden aufgegliedert in Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II, um eine einheitliche Verfahrensweise für Einzel- und Gruppenunterricht zu schaffen. Der Preis lag zuvor einheitlich bei 8,00 € (privat/ 45 min) bis 15,00 € (gewerblich/ 60 min). Im Zuge dessen wurde auch der Stundensatz der gewerblichen Anbieter für den Gruppenunterricht erhöht, sodass maximal 20,00 € abgerechnet werden können statt den vorherigen 15,00 €. Damit liegen die Stundensätze im Vergleich mit den anderen Städten und Kreise im guten Durchschnitt. Im Vergleich mit den drei im Einzelunterricht genannten Vergleichskommunen zahlt der Kreis Unna überdurchschnittlich gut. Ich hoffe Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen