Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT)

Sollte eine andere Stelle für die Beantwortung zuständig sein, bitte ich freundlich um einen Hinweis.

1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft)

2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest?

3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt?

4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Castrop-Rauxel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#223166]
Datum
11. Juni 2021 16:52
An
Kommunalverwaltung Castrop-Rauxel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sollte eine andere Stelle für die Beantwortung zuständig sein, bitte ich freundlich um einen Hinweis. 1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft) 2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest? 3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt? 4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223166/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Castrop-Rauxel
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich zuständigkeitshalber an den Kreis Recklinghausen,…
Von
Kommunalverwaltung Castrop-Rauxel
Betreff
AW: Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#223166]
Datum
14. Juni 2021 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich zuständigkeitshalber an den Kreis Recklinghausen, Ansprechpartner [geschwärzt], weitergeleitet. Ich wünsche Ihnen eine schönen Tag und verbleibe Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]

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Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Sehr Antragsteller/in die Stadt Castrop-Rauxel hat Ihrer Anfrage zuständigkeitshalber zur Beantwortung an den Kre…
Von
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Betreff
Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#223166]
Datum
1. Juli 2021 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Stadt Castrop-Rauxel hat Ihrer Anfrage zuständigkeitshalber zur Beantwortung an den Kreis Recklinghausen weitergegeben. Hier die Antworten zu Ihren Fragen: 1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft) Im Kreis Recklinghausen werden maximal 20 Euro für eine ausgebildete Lehrkraft pro Zeitstunde im Einzelunterricht verausgabt. Im Gruppenunterricht können maximal 30 Euro ( 10 Euro pro Gruppenmitglied) für eine Zeitstunde geltend gemacht werden. 2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest? Der Kreis Recklinghausen legt in gemeinsamer Abstimmung mit den 10 Städten im Kreis die Entgeltbeträge pro Zeitstunde fest. 3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt? Die Festsetzung des Stundensatzes richtet sich nach der Qualifikation und den ortsüblichen Vergütungssätzen im Kreis Recklinghausen. 4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze? Eine Überprüfung der Vergütungssätze erfolgt jährlich. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen