Kosten für Netman an Schulen

Die Kosten die jährlich entstehen für die Nutzung von "Netman", am Lippe-Berufskolleg Lippstadt, wenn die Informationen einzeln nach Schulen vorliegen, sonst für alle die Netman nutzen.
Bitte schlüsseln Sie die Informationen auf nach z.B. Serverkosten, Wartungskosten, Clientkosten.
Sowie Kosten für die erstmalige Einrichtung der Systeme.

Mit Netman ist dieses Programm gemeint: https://www.netmanforschools.de/default.cfm

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für den Kreis Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Netman an Schulen [#62366]
Datum
18. März 2019 10:12
An
Schulamt für den Kreis Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten die jährlich entstehen für die Nutzung von "Netman", am Lippe-Berufskolleg Lippstadt, wenn die Informationen einzeln nach Schulen vorliegen, sonst für alle die Netman nutzen. Bitte schlüsseln Sie die Informationen auf nach z.B. Serverkosten, Wartungskosten, Clientkosten. Sowie Kosten für die erstmalige Einrichtung der Systeme. Mit Netman ist dieses Programm gemeint: https://www.netmanforschools.de/default.cfm
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt für den Kreis Soest
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 18.03.2019 habe ich erhalten. Den Sachverhalt habe ich geprüft. Gem…
Von
Schulamt für den Kreis Soest
Betreff
AW: Kosten für Netman an Schulen [#62366]
Datum
28. März 2019 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 18.03.2019 habe ich erhalten. Den Sachverhalt habe ich geprüft. Gemäß § 8 S. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen, lehne ich eine Auskunftserteilung ab. Eine Übermittlung der Information würde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Kreises Soest offenbaren und der Kreis Soest kann hierdurch einen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Mit freundlichen Grüßen