Kosten für Parkplatzabsperrung an der Morgenbreede 39

1. Kostenaufschlüsselung bzw. Aufstellung für die Parkplatzabsperrungen für die reservierten Parkplätze für den BLB an der Morgenbreede 39.

1a) ggf. Verträge mit Dienstleister

2. Unterlagen, insb. Mail oder Schriftverkehr aus denen hervorgeht, warum die Errichtung notwendig war. Bspw. Auch Aufforderung oder Vorschlag zur Errichtung o.ä.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Parkplatzabsperrung an der Morgenbreede 39 [#232745]
Datum
11. November 2021 01:27
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Kostenaufschlüsselung bzw. Aufstellung für die Parkplatzabsperrungen für die reservierten Parkplätze für den BLB an der Morgenbreede 39. 1a) ggf. Verträge mit Dienstleister 2. Unterlagen, insb. Mail oder Schriftverkehr aus denen hervorgeht, warum die Errichtung notwendig war. Bspw. Auch Aufforderung oder Vorschlag zur Errichtung o.ä.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232745/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 600-070-020-030 21-AFM409 Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 11.11.2021 k…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Kosten für Parkplatzabsperrung an der Morgenbreede 39 [#232745]
Datum
11. November 2021 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
100-ACM-Ban 600-070-020-030 21-AFM409 Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 11.11.2021 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz einsehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 600-070-020-030 21-AFM409 Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Informationszugang vom 11.11.2021 b…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Kosten für Parkplatzabsperrung an der Morgenbreede 39 [#232745]
Datum
17. November 2021 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
100-ACM-Ban 600-070-020-030 21-AFM409 Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Informationszugang vom 11.11.2021 beantworte ich wie folgt: 1. Kostenaufschlüsselung bzw. Aufstellung für die Parkplatzabsperrungen für die reservierten Parkplätze für den BLB an der Morgenbreede 39. Die Maßnahme ist noch nicht abgerechnet. Eine abschließende Kostenaufschlüsselung liegt im BLB NRW noch nicht vor. 2. Begründung, warum die Errichtung notwendig war Der BLB NRW betreibt auf dem Campus Bielefeld ein Projektbüro mit derzeit 14 Beschäftigten, für die Parkplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Leider wurden die reservierten und BLB NRW-eigenen Stellplätze auf der öffentlich zugänglichen Parkplatzanlage auch trotz einer eindeutigen Beschilderung regelmäßig durch Fremdparker belegt. Der BLB NRW hat daher entschieden, die Stellplätze mit klappbaren Pollern als günstige Lösung auszustatten. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie um kurze Mitteilung. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen