Kosten für Predictive Policing

- Rechnungen für externe Dienstleister, Software und Hardware für Predictive Policing in Ihrem Bundesland zwischen dem 1.1.2019 und dem 22.4.2022
- Gesamtkosten für Predictive Policing in Ihrem Bundesland zwischen dem 1.1.2019 und dem 22.4.2022 - aufgeschlüsselt nach Jahren

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
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Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Rechnungen f…
An Bayerisches Landeskriminalamt Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Kosten für Predictive Policing [#246843]
Datum
22. April 2022 11:17
An
Bayerisches Landeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Rechnungen für externe Dienstleister, Software und Hardware für Predictive Policing in Ihrem Bundesland zwischen dem 1.1.2019 und dem 22.4.2022 - Gesamtkosten für Predictive Policing in Ihrem Bundesland zwischen dem 1.1.2019 und dem 22.4.2022 - aufgeschlüsselt nach Jahren
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246843/
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)

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Bayerisches Landeskriminalamt
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer nachstehenden Anfrage teilen wir Folgendes mit: Die von Ihnen z…
Von
Bayerisches Landeskriminalamt
Betreff
WG: Kosten für Predictive Policing [#246843]
Datum
2. Mai 2022 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer nachstehenden Anfrage teilen wir Folgendes mit: Die von Ihnen zitierten Rechtsnormen sind nicht einschlägig. Es besteht keine Rechtsgrundlage für das Auskunftsbegehren. Von der Auskunftserteilung nach Art. 39 Abs. 1 BayDSG ist die Polizei gemäß Art. 39 Abs. 4 Nr. 3 und 4 BayDSG ausgenommen. Art. 3 Abs. 1 BayUIG und Art. 2 Abs. 1 VIG sind nicht einschlägig, da weder Umwelt- noch Verbraucherinformationen betroffen sind. Wir bitten um Verständnis, dass wir angesichts dieser Rechtslage die von Ihnen angeforderten Unterlagen und Informationen nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen